Die Deutsche Bahn schränkt ab Dezember 2018 ihre Zeitkarten teilweise ein: Zwischen Erfurt und Gera dürfen Inhaber einer ICE- oder IC-Zeitkarte dann nicht mehr im Nahverkehr fahren, sofern auf dieser Strecke der Start- oder Zielbahnhof liegt. Mehr dazu erfährst du in diesem Beitrag.
Ab Dezember verbessert die Deutsche Bahn in Mitteldeutschland ihr Intercity-Angebot. So verkehren dann täglich bis zu drei IC-Zugpaare zwischen Nordrhein-Westfalen und Kassel über Erfurt und Jena bis nach Gera. Gerade die IC zwischen Erfurt und Gera dürften bei Pendlern beliebt sein. Sofern sie über eine Zeitkarte verfügen, müssen sie sich allerdings auf Einschränkungen einstellen.
Die Bahn ändert nämlich ausdrücklich für die Strecke zwischen Erfurt und Gera die Regelungen für Inhaber einer Zeitkarte. Bisher war es so, dass diese mit einer ICE-, EC- oder IC-Zeitkarte ebenfalls die parallel verkehrenden Nahverkehrszüge nutzen durften. Zum Fahrplanwechsel 2018/2019 ist dies allerdings nicht mehr möglich. Dann ist dort die Fahrt im Nahverkehr ausgeschlossen.
ZRB-Überblick: ICE-, EC und IC-Zeitkarten gelten nicht im Nahverkehr | |
Zeitpunkt | Strecke |
ab 9. Dezember 2018 | Erfurt – Gera |
Die neue Regelung gilt zunächst nur für die IC, die zwischen Erfurt und Gera verkehren. Laut den neuen Beförderungsbedingungen ist dabei ausschlaggebend, dass Start- und Zielbahnhof auf der Strecke zwischen Erfurt und Gera liegen. In diesem Falls darfst du dann mit einer ICE-oder IC/EC-Zeitkarte auf diesem Streckenabschnitt künftig keine Nahverkehrszüge der Produktklasse C mehr nutzen.
Grundsätzlich ist die Bestimmung in den Beförderungsbedingungen offen formuliert. Sie gilt für alle Strecken, die in der dazugehörigen Anlage genannt sind. Aktuell ist dies zwar nur Gera-Erfurt, in Zukunft könnten durch die offene Formulierung aber natürlich noch weitere Strecken hinzukommen. Dies wäre jedenfalls für Zeitkarten-Inhaber eine Abkehr von der Regel, dass Fahrkarten einer höheren Produktklasse auch immer in der niedrigeren Produktklasse gelten.
Aber auch der umgekehrte Fall ist möglich: Auf einigen Strecken gelten nämlich reine Nahverkehrszeitkarten ebenfalls in IC-Fernverkehrszügen. Aktuell betrifft dies die Verbindungen zwischen Stuttgart und Konstanz, Rostock und Stralsund, sowie zwischen Norddeich Mole und Emden Außenhafen, Bremen und Leer. Im ICE darfst du mit einem Nahverkehrsticket hingegen auch auf diesen Strecken nicht reisen.
ZRB-Überblick: Nahverkehrszeitkarten mit Gültigkeit im Fernverkehr | |
Züge | Strecke |
IC | Norddeich Mole – Bremen |
IC | Norddeich Mole – Leer |
IC | Norddeich Mole – Emden Außenhafen |
IC | Rostock hbf – Stralsund Hbf |
IC | Stuttgart Hbf – Konstanz Hbf |
Diese Regelung gilt ausdrücklich nur für Zeitkarten und Flexpreis-Tickets der Produktklasse C. Mit einem Sparpreis darfst du also weiterhin nur die IC und ICE nutzen, die du bei der Buchung bereits ausgewählt hast. Sofern du einen Sparpreis mit Nahverkehrsanteil gebucht hast, kannst du auf dem entsprechenden Abschnitt außerdem ausschließlich mit Nahverkehrszügen reisen. Dies betrifft also ebenfalls die oben genannten Strecken in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern.
Hast du Erfahrungen gemacht mit den Einschränkungen bei Bahn-Zeitkarten zwischen Erfurt und Gera? Ich freue mich auf deinen Kommentar.
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