Nachtzug Fahrgastrechte: ÖBB und Deutsche Bahn erzielen Einigung

Die Deutsche Bahn und die ÖBB haben sich auf eine Regelung der Fahrgastrechte für die Nachtzüge zwischen Deutschland und Österreich ab Juni 2018 geeinigt. Demnach können Reisende bei einem verpassten Anschluss den jeweils nächsten Zug an den Zielort nehmen. Mehr dazu erfährst du in diesem Beitrag.

ÖBB und Deutsche Bahn einigen sich auf Nachtzug-Fahrgastrechte.

Weiterhin Fahrgastrechte für die Nachtzüge zwischen Deutschland und Österreich

Die Aufregung war groß, als der Spiegel Ende März berichtete, dass die Deutsche Bahn und die ÖBB ab dem kleinen Fahrplanwechsel im Juni im Nachtzugverkehr zwischen Österreich und Deutschland keine durchgehenden Fahrkarten für die Kombination aus DB-Zug und der Fahrt im Nightjet verkaufen wollen.

Hierdurch entfallen nämlich die Ansprüche aus der EU-Fahrgastrechteverordnung, da für diese ein einheitlicher Beförderungsvertrag notwendig ist. Bei gestückelten Fahrkarten liegen aber regelmäßig separate Beförderungsverträge vor, selbst wenn die kombinierten Fahrkarten gemeinsam gebucht werden. Im Falle einer Verspätung samt Anschlussverlust müssten Fahrgäste im schlimmsten Fall dann ein neues teures Ticket kaufen.

Jetzt haben sich Deutsche Bahn und ÖBB allerdings auf eine Regelung bei verpassten Anschlüssen geeinigt, die über die europäische Fahrgastrechteverordnung hinausgeht. Das bestätigte ein ÖBB-Sprecher dem Zugreiseblog.

Demnach werden alle Anschlusstickets für die nächste mögliche Fahrt gültig geschrieben. Auch eine Hotelübernachtung organisiert die Deutsche Bahn, sofern eine solche wegen einer Verspätung notwendig ist. Die Tickets für die ÖBB-Nachtzüge und die Fahrt innerhalb Deutschlands müssen hierzu stets in einem einzigen Buchungsvorgang erworben werden.

Nightjet-Fahrgastrechte: Tickets gelten bei Anschlussverlust für den nächsten Zug

Konkret sieht die erzielte Einigung hinsichtlich der Nachtzug-Fahrgastrechte vor, dass Reisende ohne weitere Kosten den nächsten Nightjet an ihren Zielort nehmen dürfen, wenn sie den ursprünglich gebuchten ÖBB-Nachtzug wegen eines verspäteten innerdeutschen Zuges nicht erreichen.

„Alternativ wird die ÖBB-Nightjet-Fahrkarte für eine Tagesverbindung mit DB-Zügen gültig geschrieben“, erklärte ein ÖBB-Sprecher dem Zugreiseblog. Sollte hierfür eine Übernachtung erforderlich sein, biete die Deutsche Bahn diese ebenfalls kostenlos an. Damit ist zumindest sicher gestellt, dass niemand bei einem verpassten Anschluss erst auf eigene Kosten eine neue Fahrkarte kaufen muss.

Auch bei Nachtzugreisen von Österreich nach Deutschland gelten die erweiterten Fahrgastrechte der Deutschen Bahn und ÖBB. Verpassen Reisende also wegen eines verspäteten Nightjets ihren Anschlusszug in Deutschland, dürfen sie die nächste Verbindung nutzen. „Eventuelle Zugbindungen werden unbürokratisch aufgehoben und die Geltungsdauer der Fahrkarte gegebenenfalls verlängert“, sagte ein ÖBB-Sprecher.

Fahrgastrechte bei Nachtzügen der ÖBB: Fahrkarten müssen zusammen gebucht werden

Die freiwillige Fahrgastrechteregelung von ÖBB und Deutsche Bahn setzt allerdings voraus, dass alle Fahrkarten gemeinsam erworben werden. Online wird dies über die neue internationale Buchungsmaschine der Deutschen Bahn möglich sein. Daneben lassen sich die separaten Fahrkarten von ÖBB und Deutscher Bahn aber zum Beispiel ebenfalls im Reisezentrum kaufen.

 ZRB-Kurzinfo: Fahrgastrechte für ÖBB-Nachtzüge in Deutschland
Fahrgastrechte für Nachtzüge von Deutschland nach Österreich: Bei verspäteten innerdeutschen Zügen können Fahrgäste den nächsten Nightjet an ihren Zielort nutzen. Alternativ wird die ÖBB-Nightjet-Fahrkarte für eine Tagesverbindung mit DB-Zügen gültig geschrieben. Wenn dazu jeweils eine Übernachtung erforderlich ist, bietet die Deutsche Bahn diese kostenlos an.
Fahrgastrechte für Nachtzüge von Österreich nach Deutschland: Verpassen Reisende aufgrund eines verspäteten ÖBB-Nightjet den Anschluss an einen innerdeutschen Zug, so können sie die nächste entsprechende Verbindung nutzen. Eventuelle Zugbindungen werden unbürokratisch aufgehoben und die Geltungsdauer der Fahrkarte gegebenenfalls verlängert.
Voraussetzung: DB-Ticket muss ebenso wie das ÖBB-Nightjet-Ticket in einem einzigen Buchungsvorgang über den Vertrieb von Deutscher Bahn oder ÖBB erworben werden.

Dabei ist zudem egal, ob es sich bei den kombinierten Fahrkarten um Komfort-, Flexpreis-, Sparnight- oder Sparpreis-Tickets handelt. Entscheidend ist lediglich, dass beide Tickets im Vertrieb der Deutschen Bahn oder der ÖBB in einem einzigen Buchungsvorgang gebucht werden. Somit kannst du also auch ein günstiges Sparnight-Ticket mit einem Sparpreis kombinieren und bei Verspätungen des Nightjets oder des Zubringerzuges einfach die nächste verfügbare Verbindung nutzen.

EU-Fahrgastrechte sollten auch bei kombinierten Tickets gelten

Die Kulanzregelung im Nachtzugverkehr zwischen Österreich und Deutschland ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Andererseits ist das ursächliche Problem hier allein die europäische Fahrgastrechteverordnung, die bei separat gebuchten Fahrkarten nicht gilt. Schon lange fordern Fahrgastverbände und Verbraucherschützer deshalb eine entsprechende Überarbeitung, um gerade grenzüberschreitende Bahnfahrten attraktiver zu machen.

Doch eine solche große Lösung ist derzeit überhaupt nicht absehbar. Zwar soll die EU-Fahrgastrechte demnächst überarbeitet werden. Der Schwerpunkt liegt hierbei aber eher bei einer weiteren Einschränkung von Passagierrechten. So sollen die Eisenbahnen nach einem Entwurf bei Verspätungen aufgrund höherer Gewalt künftig keine Entschädigung mehr zahlen müssen.

Eine Ausweitung der Fahrgastrechte bei kombinierten Tickets sieht der Entwurf hingegen nicht vor. Eine solche Regelung könnte zum Beispiel lauten, dass die vollen Fahrgastrechte immer dann automatisch gelten, wenn bei separat gebuchten Fahrkarten zwischen den einzelnen Zügen unterschiedlicher Anbieter eine bestimmte Mindestumsteigezeit gegeben ist. Dass die Eisenbahnen – wie von der Europäischen Union angedacht – künftig nur noch durchgehende Fahrkarten ausstellen, ist hingegen kaum vorstellbar.

Was hältst du von der Einigung der ÖBB und Deutschen Bahn hinsichtlich der Fahrgastrechte für Nachtzüge? Ich freue mich auf deinen Kommentar.

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