Nachtzug Fahrgastrechte: ÖBB und Deutsche Bahn erzielen Einigung
Die Deutsche Bahn und die ÖBB haben sich auf eine Regelung der Fahrgastrechte für die Nachtzüge zwischen Deutschland und Österreich ab Juni 2018 geeinigt. Demnach können Reisende bei einem verpassten Anschluss den jeweils nächsten Zug an den Zielort nehmen. Mehr dazu erfährst du in diesem Beitrag.
Weiterhin Fahrgastrechte für die Nachtzüge zwischen Deutschland und Österreich
Die Aufregung war groß, als der Spiegel Ende März berichtete, dass die Deutsche Bahn und die ÖBB ab dem kleinen Fahrplanwechsel im Juni im Nachtzugverkehr zwischen Österreich und Deutschland keine durchgehenden Fahrkarten für die Kombination aus DB-Zug und der Fahrt im Nightjet verkaufen wollen.
Hierdurch entfallen nämlich die Ansprüche aus der EU-Fahrgastrechteverordnung, da für diese ein einheitlicher Beförderungsvertrag notwendig ist. Bei gestückelten Fahrkarten liegen aber regelmäßig separate Beförderungsverträge vor, selbst wenn die kombinierten Fahrkarten gemeinsam gebucht werden. Im Falle einer Verspätung samt Anschlussverlust müssten Fahrgäste im schlimmsten Fall dann ein neues teures Ticket kaufen.
Jetzt haben sich Deutsche Bahn und ÖBB allerdings auf eine Regelung bei verpassten Anschlüssen geeinigt, die über die europäische Fahrgastrechteverordnung hinausgeht. Das bestätigte ein ÖBB-Sprecher dem Zugreiseblog.
Demnach werden alle Anschlusstickets für die nächste mögliche Fahrt gültig geschrieben. Auch eine Hotelübernachtung organisiert die Deutsche Bahn, sofern eine solche wegen einer Verspätung notwendig ist. Die Tickets für die ÖBB-Nachtzüge und die Fahrt innerhalb Deutschlands müssen hierzu stets in einem einzigen Buchungsvorgang erworben werden.
Nightjet-Fahrgastrechte: Tickets gelten bei Anschlussverlust für den nächsten Zug
Konkret sieht die erzielte Einigung hinsichtlich der Nachtzug-Fahrgastrechte vor, dass Reisende ohne weitere Kosten den nächsten Nightjet an ihren Zielort nehmen dürfen, wenn sie den ursprünglich gebuchten ÖBB-Nachtzug wegen eines verspäteten innerdeutschen Zuges nicht erreichen.
„Alternativ wird die ÖBB-Nightjet-Fahrkarte für eine Tagesverbindung mit DB-Zügen gültig geschrieben“, erklärte ein ÖBB-Sprecher dem Zugreiseblog. Sollte hierfür eine Übernachtung erforderlich sein, biete die Deutsche Bahn diese ebenfalls kostenlos an. Damit ist zumindest sicher gestellt, dass niemand bei einem verpassten Anschluss erst auf eigene Kosten eine neue Fahrkarte kaufen muss.
Auch bei Nachtzugreisen von Österreich nach Deutschland gelten die erweiterten Fahrgastrechte der Deutschen Bahn und ÖBB. Verpassen Reisende also wegen eines verspäteten Nightjets ihren Anschlusszug in Deutschland, dürfen sie die nächste Verbindung nutzen. „Eventuelle Zugbindungen werden unbürokratisch aufgehoben und die Geltungsdauer der Fahrkarte gegebenenfalls verlängert“, sagte ein ÖBB-Sprecher.
Fahrgastrechte bei Nachtzügen der ÖBB: Fahrkarten müssen zusammen gebucht werden
Die freiwillige Fahrgastrechteregelung von ÖBB und Deutsche Bahn setzt allerdings voraus, dass alle Fahrkarten gemeinsam erworben werden. Online wird dies über die neue internationale Buchungsmaschine der Deutschen Bahn möglich sein. Daneben lassen sich die separaten Fahrkarten von ÖBB und Deutscher Bahn aber zum Beispiel ebenfalls im Reisezentrum kaufen.
ZRB-Kurzinfo: Fahrgastrechte für ÖBB-Nachtzüge in Deutschland | |
Fahrgastrechte für Nachtzüge von Deutschland nach Österreich: | Bei verspäteten innerdeutschen Zügen können Fahrgäste den nächsten Nightjet an ihren Zielort nutzen. Alternativ wird die ÖBB-Nightjet-Fahrkarte für eine Tagesverbindung mit DB-Zügen gültig geschrieben. Wenn dazu jeweils eine Übernachtung erforderlich ist, bietet die Deutsche Bahn diese kostenlos an. |
Fahrgastrechte für Nachtzüge von Österreich nach Deutschland: | Verpassen Reisende aufgrund eines verspäteten ÖBB-Nightjet den Anschluss an einen innerdeutschen Zug, so können sie die nächste entsprechende Verbindung nutzen. Eventuelle Zugbindungen werden unbürokratisch aufgehoben und die Geltungsdauer der Fahrkarte gegebenenfalls verlängert. |
Voraussetzung: | DB-Ticket muss ebenso wie das ÖBB-Nightjet-Ticket in einem einzigen Buchungsvorgang über den Vertrieb von Deutscher Bahn oder ÖBB erworben werden. |
Dabei ist zudem egal, ob es sich bei den kombinierten Fahrkarten um Komfort-, Flexpreis-, Sparnight- oder Sparpreis-Tickets handelt. Entscheidend ist lediglich, dass beide Tickets im Vertrieb der Deutschen Bahn oder der ÖBB in einem einzigen Buchungsvorgang gebucht werden. Somit kannst du also auch ein günstiges Sparnight-Ticket mit einem Sparpreis kombinieren und bei Verspätungen des Nightjets oder des Zubringerzuges einfach die nächste verfügbare Verbindung nutzen.
EU-Fahrgastrechte sollten auch bei kombinierten Tickets gelten
Die Kulanzregelung im Nachtzugverkehr zwischen Österreich und Deutschland ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Andererseits ist das ursächliche Problem hier allein die europäische Fahrgastrechteverordnung, die bei separat gebuchten Fahrkarten nicht gilt. Schon lange fordern Fahrgastverbände und Verbraucherschützer deshalb eine entsprechende Überarbeitung, um gerade grenzüberschreitende Bahnfahrten attraktiver zu machen.
Doch eine solche große Lösung ist derzeit überhaupt nicht absehbar. Zwar soll die EU-Fahrgastrechte demnächst überarbeitet werden. Der Schwerpunkt liegt hierbei aber eher bei einer weiteren Einschränkung von Passagierrechten. So sollen die Eisenbahnen nach einem Entwurf bei Verspätungen aufgrund höherer Gewalt künftig keine Entschädigung mehr zahlen müssen.
Eine Ausweitung der Fahrgastrechte bei kombinierten Tickets sieht der Entwurf hingegen nicht vor. Eine solche Regelung könnte zum Beispiel lauten, dass die vollen Fahrgastrechte immer dann automatisch gelten, wenn bei separat gebuchten Fahrkarten zwischen den einzelnen Zügen unterschiedlicher Anbieter eine bestimmte Mindestumsteigezeit gegeben ist. Dass die Eisenbahnen – wie von der Europäischen Union angedacht – künftig nur noch durchgehende Fahrkarten ausstellen, ist hingegen kaum vorstellbar.
Was hältst du von der Einigung der ÖBB und Deutschen Bahn hinsichtlich der Fahrgastrechte für Nachtzüge? Ich freue mich auf deinen Kommentar.
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Ich finde die Regelung gut und kann sie nur begrüßen. Ich hab allerdings große Befürchtungen, dass die Anpassung der EU-Regelung zu massiven Verschlechterungen führen wird.
Wenn ich mein Anschlusszug verpasse, dann ist mir doch herzlich egal, ob nun Eis und Schnee (höhere Gewalt) oder ein technischer Defekt schuld daran waren. Oftmals weiß ich den Grund ja nicht mal.
So entsteht immer eine große Unsicherheit, wenn ich ersatzweise ein Hotel buchen muss oder auf Einsehen/Gutmütigkeit des Zugbegleiters hoffen muss.
Warum bringt man Bus- und Fluggastrechte nicht auf den hohen Standard von Bahnreisenden? Das wäre mal verbraucherfreundlich!
Zu erwähnen sollte man allerdings, dass die Reservierung im NJ getauscht werden muss falls man mit dem nächsten NJ fahren sollte 👍
Wat hat man an dieser Reglung, wenn das internationale Buchungsportal der Bahn nicht immer wirkt? Well man z.B. von Wien nach Arnhem, oder witer in die Niederlanden, muss man zwei Fahrkarten in zwei Buchungsvorgänge machen: 1: Wien-Düsseldorf über ÖBB, oder internationales Bunchungsportal der Bahn (mann bekommt dort eine ÖBB-Fahrkarte!) und 2: Düsseldorf-Niederlande, welche man bei der Bahn, oder NS-International buchen muss (Anschlussfahrkarten welche ÖBB für dieWeiterfahrt anbietet werden nicht zusammen mit SparNighttickets verkauft!). Fazit, verpasst man der ICE 220 (in Düsseldorf hat man 31 Minuten Umsteigezeit!), muss man mal sehen of man die Fahrkarte fürden nächsten Zug (Abellio-Zug nach Arnheim) gültigmachen will. Das internationale Buchungsportal der Bahn braucht zwingend Erbesserungen.
Ich habe bei NS International ein Ticket von den Niederlanden über Düsseldorf nach Wien gebucht. Da ich bereits den ersten Anschluss (nach Düsseldorf) wegen Verspätung verpasst habe, wusste ich schon, dass ich an dem Tag nicht mehr in Wien ankommen würde.
Es folgten Gespräche mit Schalterangestellten in den Niederlanden und in Düsseldorf und einige Telefonate mit NS International, die ja meine Vertragspartner sind, aber darauf bestehen, dass ab Düsseldorf die DB für meine Weiterfahrt verantwortlich sei, inklusive Umbuchung nach Wien und ggf. Übernachtung. Das DB-Servicepersonal sah das naturgemäß anders und wollte mir außer einer Befreiung von der Zugbindung für den Tag nichts anbieten und verwies darauf, dass ich ja den Nachtzug oder ein Hotel buchen könne und dann einen Antrag auf Fahrgastrechte bei NS International stellen könne.
Naja, ich sitz jetzt im Zug am Weg nach München, mal schauen wo ich heute schlafen werde…
Hola David, el 11.10.2018 fui victima del robo de todo mi dinero efectivo en un OBB Night Jet, en Austria. El jefe del tren no me ayudó en nada respecto a esto, mas bien fue un obstaculo. A quien debo dirigir mi reclamo?, Será útil contratar un abogado austriaco? En Agosto viajo nuevamente a Europa. Gracias por la ayuda. Saludos desde Chile.
Hi Gustavo,
I’ll answer in English as I didn’t speak Spanish for a couple of years so it’s pretty horrible at the moment ;-)
Did you already report the theft to the local police in Austria? You can also contact ÖBB directly through a form on their website:
https://www.oebb.at/de/reiseplanung-services/kundenservice/kontakt.html
All the best,
David
Erfahrungsbericht: manche Strecken lassen sich aus für mich unerfindlichen Gründen nicht über die Internationale Buchung der DB am Stück buchen (in diesem NJ Florenz-München, dann ICE München-Würzburg). Habe also zwei einzelne Tickets (jeweils Sparpreis) gebucht und den ICE wegen Verspätung verpasst.
Die DB-Mitarbeiterin hat mir aber ohne zu Zögern die Zugbindung aufgehoben, ich kann hier die DB nur loben!
Hallo Johnny,
vielen Dank für deinen positiven Erfahrungsbericht. Gut zu wissen, dass die Regel „in einem Buchungsvorgang“ jedenfalls in Fällen, in denen keine Buchung über die internationale Seite möglich ist, nicht ganz so eng gesehen wird.
Viele Grüße
David