Deutsche Bahn: Identifizierung bei Online-Tickets wird einfacher

Die Deutsche Bahn vereinfacht das Online-Ticket: Ab 1. Oktober wirst du keine eigene Identifizierungskarte mehr für dein Online-Ticket benötigen, sondern kannst immer deinen Ausweis vorlegen. Wie die neue Identifizierung genau funktioniert und was technisch sonst noch möglich wäre, erfährst du in diesem Beitrag.

Künftig reicht dein Ausweis als Identifizierungskarte bei der Bahn

Handy-Ticket und Online-Ticket: Identifizierungskarte wird abgeschafft

Wenn du ein Online-Ticket oder Handyticket bei der Bahn gebucht hast, kennst du das mitunter recht komplizierte Prozedere: Du musstest bisher immer eine bestimmte Identifizierungskarte auswählen, die du dann zusammen mit dem Ticket dem Zugbegleiter bei der Kontrolle zeigen musstest. Das konnte etwa eine BahnCard sein, eine Kreditkarte, Girokarte oder dein Ausweis. Zudem musstest du stets die Nummer der Karte oder des Ausweises bei der Buchung angeben.

Zum 1. Oktober ändert die Deutsche Bahn das Identifizierungsverfahren beim Online-Ticket und Handyticket komplett: Dann musst du nicht mehr erst eine ID-Karte bei der Buchung auswählen, sondern kannst dem Zugbegleiter einfach deinen Ausweis zeigen. Die Identifizierungskarte wird damit also komplett abgeschafft. Über die Neuerung wurde zuerst im Forum ice-treff.de berichtet.

Das bisherige recht komplizierte Identifizierungsverfahren wurde von vielen Fahrgästen stark kritisiert. Es war aus Sicht der Deutschen Bahn aber notwendig, um Missbrauch zu verhindern: Denn ohne Abgleich der Identifizierungskarte wäre es beispielsweise möglich, dass unerlaubterweise mehrere Personen mit dem gleichen ausgedruckten Online-Ticket unterwegs sind.

Deutsche Bahn: Online-Ticket künftig mit Ausweis gültig

Dass es zu Änderungen bei der Identifizierung kommen wird, hat die Deutsche Bahn schon anlässlich des 10. Geburtstages des Handytickets angekündigt. Damals lies sie aber noch offen, ab wann das neue Verfahren eingeführt und wie es konkret aussehen wird.

Die Identifizierung beim Online-Ticket war recht kompliziert.

Jetzt ist also klar, dass du künftig einfach nur noch deinen Personalausweis oder Reisepass dem Zugbegleiter zusammen mit dem Online-Ticket zeigen musst. Der Zugbegleiter vergleicht dabei den Namen auf dem Ticket mit dem Namen im Ausweis. Auch die Angabe der Ausweisnummer bei der Online-Buchung oder im DB Navigator entfällt somit komplett.

Das ist eine tolle Verbesserung im Vergleich zum jetzigen Verfahren. Damit wird nicht nur die Kontrolle im Zug einfacher, sondern auch die Buchung von Fahrkarten: Du musst dann nämlich deutlich weniger Angaben machen und kommst so noch schneller zu deinem Handyticket oder Online-Ticket. Im Prinzip reicht jetzt dein Name und eine Zahlungsmethode aus. Hierdurch wird beispielsweise auch der sprachbasierte Verkauf von Tickets über die virtuelle Assistentin Alexa von Amazon erst richtig möglich.

Fahrpreisnacherhebungen dürften weniger werden

Besonders ärgerlich war es bisher zudem, wenn du als Identifizierungskarte für das Online-Ticket eine Kreditkarte angegeben hast, diese dann aber etwa zu Hause vergessen hast oder sie zwischenzeitlich durch eine neue Karte ersetzt wurde. Zwar konntest du dich im Zug ausweisen, aber das Online-Ticket war trotzdem erst einmal ungültig und es kam zu einer Fahrpreisnacherhebung. Erschwerend kam hinzu, dass du die Identifizierung nicht nachträglich ändern konntest und sogar abgelaufene Identifizierungskarten dabeihaben musstest.

Bisher benötigtest du stets eine Identifizierungskarte für das Online Ticket.

Mit der neuen Identifizierung bei Online-Tickets schafft die Deutsche Bahn diesen Stolperstein ab. Da du ab 1. Oktober 2016 einfach stets deinen Ausweis vorzeigen kannst, dürften solche Situationen und damit auch Fahrpreisnacherhebungen deutlich weniger werden. Das spart viel Zeit und Stress.

BahnCard weiterhin bei der Kontrolle notwendig

Zumindest die BahnCard wirst du aber auch weiterhin bei der Fahrkartenkontrolle zeigen müssen, wenn du ein Ticket mit einem entsprechenden Rabatt gebucht hast. Das bloße Vorzeigen der BahnCard als Legitimationsausweis reicht nach den Beförderungsbedingungen nämlich nicht aus. Schon heute kann dich der Zugbegleiter zusätzlich nach deinem Ausweis fragen.

Aber möglicherweise präsentiert die Deutsche Bahn ja auch hier demnächst eine neue technische Lösung: So wäre es beispielsweise denkbar, dass die virtuelle BahnCard im Aztec-Code des Online-Tickets oder Handy-Tickets hinterlegt ist. Dies war bei der Vorstellung der BahnCard als Handyticket nach Informationen des Zugreiseblog zumindest bei Sparpreis-Tickets bereits geplant, wurde dann aber offensichtlich doch noch nicht gleich umgesetzt. Hierdurch müsstest du bei der Fahrkartenkontrolle nämlich stets nur noch deine Fahrkarte zusammen mit deinem Ausweis vorzeigen.

Identifizierung bei Bahn-Ticket: Ausweis als einzige ID-Karte nur der erste Schritt

Zudem sollte der Ausweis als ID-Karte für Online-Tickets nur der erste Schritt sein: Andere Bahnen in Europa verlangen beispielsweise gar keine Identifizierungskarte mehr. Um Missbrauch zu vermeiden, wird das Ticket dort bei der ersten Kontrolle als „entwertet“ markiert.

Freilich müssen hierzu die Kontrollgeräte der Zugbegleiter stets den aktuellen Datenbestand mit einem zentralen Server abgleichen. Da die Deutsche Bahn im Rahmen des Projekts „Zukunft Bahn“ aber auch ihre digitalen Angebote ständig erweitert, könnte eine solche Lösung zumindest mittelfristig durchaus in Deutschland möglich sein. Wir dürfen also gespannt sein, was uns noch alles erwartet.

Was hältst du von der neuen Identifizierung bei Online-Tickets? Ich freue mich auf deinen Kommentar.

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