Fahrgastrechte-Formular: So kommst du schnell zur Bahn-Entschädigung

Dein Zug hat Verspätung oder fällt sogar ganz aus? Dann stehen dir bei der Bahn umfangreiche Fahrgastrechte zu. Hier erfährst du, wie du mit dem Fahrgastrechte-Formular schnell zur Entschädigung für dein Ticket kommst und wann die Deutsche Bahn dir Taxi- und Hotelkosten erstatten muss.

Die DB Information bestätigt dir die Verspätung für die Fahrgastrechte bis fünf Tage nach der Fahrt.

Mit dem Fahrgastrechte-Formular der Bahn zur Entschädigung

Bei einer Bahnreise geht leider nicht immer alles rund: Baustellen, Weichenstörungen und andere technische Probleme sorgen schnell einmal dafür, dass Züge sich verspäten. In diesem Fall hast du jedoch einige Rechte als Fahrgast. Du erhältst nicht nur bis zu 50 Prozent des gezahlten Ticketpreises zurück, sondern oftmals wird auch die Zugbindung komplett aufgehoben. Im Rahmen einer neuen Fahrgastrechte-Aktion gibt es jetzt sogar 20 Prozent zusätzliche Entschädigung.

In diesem Beitrag erkläre ich dir, welche Bahn Fahrgastrechte dir genau zustehen und wie du sie wirksam durchsetzen kannst. Und natürlich erfährst du hier auch, wie du das berüchtigte Fahrgastrechteformular der Deutschen Bahn richtig ausfüllen musst und dir dabei sogar Zeit sparen kannst.

 ZRB-Überblick: Fahrgastrechte geltend machen
So machst du deine Fahrgastrechte bei der Bahn schriftlich geltend:
  • Fülle das Fahrgastrechte-Formular aus
  • Kopiere deine Fahrkarte und sonstige Belege
  • Schicke alles zusammen an: Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main

Alternativ kannst du auch in ein DB Reisezentrum gehen. Dort bekommst du die Entschädigung meist direkt ausgezahlt. Hierfür musst du aber zwingend deine Originalfahrkarte abgeben.

Deutsche Bahn: Fahrgastrechte gelten auch bei höherer Gewalt

Rechtsgrundlage für die Fahrgastrechte bei der Bahn ist die Verordnung EG 1371/2007 der Europäischen Union. Sie gilt seit Ende 2009 in Deutschland und allen anderen EU-Ländern. Daher kannst du deine Fahrgastrechte auch dann geltend machen, wenn du zum Beispiel grenzüberschreitend mit dem Zug gefahren bist.

Gleichzeitig kannst du deine Bahn-Fahrgastrechte aber immer nur bei dem Beförderer einfordern, der dir das Ticket verkauft hat. Bei Reisen in Deutschland ist dies häufig die Deutsche Bahn. Zudem gibt es mit dem Servicecenter Fahrgastrechte hier eine zentrale Anlaufstelle, bei der du all deine Fahrgastrechte-Formulare einreichen kannst – ganz gleich, bei welchem Bahnunternehmen du deine Fahrkarte zuvor ursprünglich gekauft hast.

Seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gelten alle Fahrgastrechte übrigens selbst dann, wenn die Bahn die Verspätung oder den Ausfall eines Zuges aufgrund höherer Gewalt nicht selbst zu vertreten hat. Deshalb erhältst du auch bei Verspätungen wegen eines Streiks oder Unwetters einen Teil des Fahrpreises zurück. Die EU-Kommission plant allerdings, dies in einer Neufassung der Fahrgastrechteverordnung zu ändern. Bei höherer Gewalt wäre ein Anspruch dann komplett ausgeschlossen.

Andererseits haftet das Eisenbahnunternehmen jedoch nicht für etwaige Folgeschäden. Verpasst du also wegen eines verspäteten Zuges deinen Flug, so muss dir die Bahn die Kosten für das Flugticket nicht erstatten.

Reisekette ist für Fahrgastrechte der Bahn entscheidend

Bevor ich auf die einzelnen Fahrgastrechte näher eingehe noch ein wichtiger Hinweis:

Für die Prüfung der Entschädigungsvoraussetzungen gilt immer die sogenannte Reisekette. Es kommt also auf die Verspätung am Zielort an, der auf deinem Bahn-Ticket vermerkt ist. Damit spielt es keine Rolle, ob die genutzten Züge von ganz unterschiedlichen Eisenbahnunternehmen stammen, solange du eine durchgehende Fahrkarte besitzt.

Andererseits musst du aber beachten, dass somit jedes einzelne Ticket als eigenständiger Beförderungsvertrag gilt. Wenn du also beispielsweise deine Verbindung über mehrere separate Fahrkarten hinweg stückelst, können deine Fahrgastrechte ausgeschlossen sein.

Das kommt immer dann vor, wenn sich ein Zug auf dem ersten Ticket verspätet und du dadurch den nächsten Zug auf dem zweiten Ticket nicht mehr rechtzeitig erreichst. Daher ist es sinnvoll, nur durchgehende Fahrkarten mit einer einzigen Reisekette zu buchen.

Alle Fahrgastrechte im Überblick

Bei Bahn-Verspätungen greifen ganz unterschiedliche Rechte für dich als Fahrgast. Das geht von der Aufhebung der Zugbindung über Entschädigungszahlungen bis hin zu einem Taxi- oder Hotelgutschein.

Dabei sind die Voraussetzungen aber jeweils unterschiedlich. Im folgenden Abschnitt findest du deshalb alle Fahrgastrechte im Überblick.

Geldentschädigung bei Verspätungen ab 60 Minuten

Dein Zug hat mehr als 60 Minuten Verspätung? Dann bekommst du einen Teil des bezahlten Fahrkartenpreises zurück. So erhältst du in Deutschland bei Verspätungen ab 60 Minuten 25 Prozent des Fahrkartenpreises als Entschädigung und bei einer Verspätung ab zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises ausbezahlt.

Ab 60 Minuten Verspätung greifen die Fahrgastrechte.

Bei einer Fahrkarte über eine Hin- und Rückfahrt wird der Gesamtbetrag durch zwei geteilt, wenn es nur bei einer der beiden Fahrten zu einer Verspätung eines Zuges kam. Verspätungen ab 60 Minuten bestätigt dir zudem der Zugbegleiter direkt auf dem Fahrgastrechte-Formular. Somit kannst du dir gleich nach der Fahrt deine Entschädigung in bar im DB Reisezentrum abholen.

Fahrgastrechte-Aktion der Bahn: 20 Prozent zusätzliche Entschädigung sichern

Bereits im letzten Jahr startete die Deutsche Bahn eine Aktion, bei der du dir eine höhere Entschädigungssumme bei Verspätungen sichern konntest, wenn du dich für einen Bahn-Gutschein statt einer Auszahlung in bar oder per Überweisung entschieden hast. Damals lief das Pilotprojekt nur in drei Reisezentren, ab Oktober 2017 wird es jetzt bundesweit durchgeführt. Dann erhältst du 20 Prozent zusätzliche Entschädigung im Rahmen der Fahrgastrechte. Als Grundlage für die Berechnung des Zusatzbetrages dient dabei die dir zustehende normale Entschädigungssumme.

Der Prozentbetrag ist zwar etwas niedriger als im letzten Jahr als es noch bis zu 25 Prozent gab, dafür findet die Aktion diesmal in allen Reisezentren in Deutschland statt. Voraussetzung für die höhere Entschädigung ist allerdings, dass die Verspätung durch einen Fernverkehrszug ausgelöst wurde. Kommst du hingegen wegen eines Nahverkehrszuges mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, bleibt es bei der bisherigen Gesamtentschädigung von 25 oder 50 Prozent des Ticketpreises.

 ZRB-Überblick: Fahrgastrechte-Aktion der Deutschen Bahn
Aktionszeitraum: ab 1. Oktober 2017
zusätzliche Entschädigung: 20 Prozent zusätzlich auf den Entschädigungsbetrag
Voraussetzungen: Auslöser der Verspätung war ein Zug des Fernverkehrs, Vorlage der Originalfahrkarte oder des Online-Tickets mit Zangenabdruck, Reisender akzeptiert Gutschein statt Auszahlung
Teilnahme: in allen DB Reisezentren

Den Reisegutschein der Bahn mit der 20-prozentigen höheren Entschädigung erhältst du unter Vorlage des Fahrgastrechte-Formulars zusammen mit deiner Originalfahrkarte im Reisezentrum. Sofern du ein Online-Ticket gebucht hast, muss dieses über einen Zangenabdruck verfügen. Eine Teilnahme per Post über das „Servicecenter Fahrgastrechte“ ist diesmal nicht möglich.

Der Fahrgastrechte-Gutschein ist insgesamt ein Jahr lang nach Ausstellung gültig. Löst du ihn beim Kauf einer Fahrkarte ein und bleibt dann noch ein Restbetrag übrig, so erhältst du einen neuen Gutschein über den Restbetrag. Dieser ist dann wiederum ein weiteres Jahr gültig. Die Reisegutscheine kannst du sowohl online als auch am Automaten oder im DB Reisezentrum einlösen.

Sonderfall Thalys: Bis zu 100 % des Fahrkartenpreises als Entschädigung

Bei Fahrten ins Ausland können zudem noch deutlich höhere Entschädigungen fällig werden. Ein solcher Sonderfall liegt zum Beispiel beim Thalys vor. Hier erhältst du den gesamten Preis deines Tickets in Form eines Gutscheins zurück, wenn der Zug mehr als zwei Stunden Verspätung hat.

Dazu musst du als Entschädigungsmittel aber zwingend einen Gutschein wählen. Möchtest du die Zahlung hingegen per Überweisung erhalten, so gibt es auch beim Thalys nur maximal 50 Prozent des gezahlten Ticketpreises zurück. Entsprechende höhere Entschädigungszahlungen gelten beim Thalys auch bei Verspätungen von 30 und 60 Minuten.

 ZRB-Überblick: Entschädigung bei Verspätungen des Thalys
Verspätung Gutschein Auszahlung
ab 30 Minuten 20 %  –
ab 60 Minuten 50 % 25 %
ab 120 Minuten 100 % 50 %
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Pauschale Entschädigung bei Zeitkarten und BahnCard 100

Die prozentuale Entschädigung in Abhängigkeit vom Ticketpreis gilt zudem nur bei normalen Fahrtkarten. Bei Zeitkarten, Ländertickets, der BahnCard 100 und anderen günstigen Tickets bekommst du einen bestimmten Festpreis pro Verspätung. Dieser liegt je nach Zugklasse und Ticket-Variante zwischen 1,50 Euro und 15 Euro.

So gibt es zum Beispiel bei der 60-minütigen Verspätung eines Nahverkehrszuges 1,50 Euro Entschädigung, wenn du ein Länderticket genutzt hast. Zudem musst du beachten, dass die maximale Höhe der gesamten Entschädigungszahlungen 25 Prozent des Preises der Zeitfahrkarte beträgt. Daher ist es hier sinnvoll ein Fahrtgastrechte-Formular einzureichen, das alle Verspätungsfälle enthält.

 ZRB-Überblick: Entschädigung bei Zeitkarten ab 60 Minuten
2. Klasse 1. Klasse
Zeitkarten des Nahverkehrs
(z. B. Ländertickets, Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket)
1,50 Euro 2,25 Euro
Zeitkarten des Fernverkehrs
(Wochen-, Monats- oder Jahreskarten)
5 Euro 7,50 Euro
BahnCard 100 10 Euro 15 Euro
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Aufhebung der Zugbindung ab 20 Minuten Verspätung

Wenn du gerade in einem verspäteten Zug sitzt, hilft dir die Aussicht auf eine Entschädigung meist herzlich wenig – denn du möchtest vermutlich einfach schnell dein Reiseziel erreichen. Deshalb sehen die Fahrgastrechte der Bahn ebenfalls vor, dass eine bestehende Zugbindung bei einer erwarteten Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof komplett aufgehoben wird.

So kannst du etwa mit einem Sparpreis-Ticket einfach in den nächsten Zug einsteigen, der dich an dein Ziel bringt. Dabei ist es egal, zu welcher Zuggattung dieser Zug gehört. Selbst wenn deine Fahrtkarte eine Zugbindung für einen Intercity aufweist, kannst du also trotzdem einen ICE nutzen.

Aber Achtung: Verfügst du nur über ein reines Nahverkehrsticket, darfst du im Verspätungsfall zwar auch mit einem IC oder ICE fahren. Du musst dann jedoch zunächst die Kosten für einen fälligen Aufpreis selbst bezahlen. Das Geld kannst du dir nach der Fahrt dann wieder mit einem Fahrgastrechte-Formular beim Servicecenter Fahrgastrechte zurückholen. Außerdem gilt diese Regel nicht bei stark reduzierten Fahrkarten wie beispielsweise dem Wochenendticket.

Die Fahrgastrechte gelten auch im Nahverkehr

Besonders praktisch: Die Bahn Fahrplanauskunft bietet eine sogenannte Live-Auskunft und kann dir jederzeit eine neue Verbindung anhand deiner geplanten Verbindung vorschlagen. So erfährst du zum Beispiel im DB Navigator, auf der Website der Bahn* oder im ICE-Portal, in welchen Zug du wann umsteigen musst, um dein Ziel schnellstmöglich zu erreichen.

Eine Bestätigung über die Aufhebung der Zugbindung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Du musst dich also nicht an den Zugbegleiter in deinem verspäteten Zug oder an die DB Information am Umsteigebahnhof wenden. Es reicht aus, wenn du dem Zugbegleiter im neuen Zug bei der Fahrkartenkontrolle auf den verspäteten Zug hinweist.

Trotzdem hilft eine entsprechende Bestätigung, etwaige Missverständnisse zu vermeiden. Wenn dir also am Umsteigebahnhof noch genug Zeit bleibt, lass dir die Aufhebung der Zugbindung kurz von der DB Information mittels eines Stempels auf deiner Fahrkarte bescheinigen.

Ersatz von Taxikosten bei Zugverspätung

In bestimmten Fällen erstattet die Deutsche Bahn im Rahmen der Fahrgastrechte anfallende Taxikosten.

Das gilt zum einen, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens liegt und du mindestens eine Verspätung von einer Stunde am Zielort hast. Darüber hinaus werden dir die Taxikosten ebenfalls erstattet, wenn der letzte fahrplanmäßige Zug ausfällt und du deshalb nicht mehr bis spätestens Mitternacht an deinem Ziel ankommen würdest.

Taxikosten ersetzt die Deutsche Bahn im Rahmen der Fahrgastrechte bis zu einem Maximalbetrag von 80 Euro. Vor der Inanspruchnahme eines Taxis musst du aber zunächst stets versuchen, die Bahn zu verständigen. Das kannst du zum Beispiel entweder bei der DB Information am Bahnhof oder beim Zugbegleiter deines verspäteten Zuges.

Zudem darf dir die Bahn auch von sich aus ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellen. Oftmals erhältst du nämlich vom Bahn-Personal direkt einen entsprechenden Taxigutschein und musst die Kosten deshalb nicht selbst vorab aufwenden.

Ersatz von Übernachtungskosten bei Bahnverspätungen

Bei einem Zugausfall oder einer sehr großen Verspätung kann es passieren, dass du deinen Zielbahnhof gar nicht mehr erreichst. In diesem Fall erstattet dir das Eisenbahnunternehmen die Kosten für eine Übernachtung in einem Hotel. Das gilt auch dann, wenn dir eine Weiterfahrt am selben Tag nicht mehr zumutbar ist.

Im Gegensatz zu den Taxikosten sind die zu erstattenden Hotelkosten nicht auf einen genau bestimmten Höchstbetrag beschränkt. In der Verordnung über die Fahrgastrechte heißt es diesbezüglich lediglich, dass angemessene Übernachtungskosten erstattet werden müssen. Wie hoch diese im Einzelfall sind, kann also durchaus variieren.

Auch hier musst du dich zunächst an die Bahn vor Ort oder im Zug wenden, sofern dies möglich ist. Tust du das nicht, werden auch deine aufgewandten Hotelkosten nicht erstattet. Du erhältst nämlich oftmals wiederum einen entsprechenden Hotelgutschein direkt von der Bahn.

Abbruch der Reise: Gesamte Erstattung des Fahrpreises

Manchmal weißt du schon vor Beginn deiner Bahnfahrt, dass der Zug Verspätung haben wird. Wenn diese mindestens eine Stunde beträgt, darfst du die Fahrt komplett abbrechen und bekommst den gesamten Fahrpreis erstattet. Sofern du die Reise bereits angetreten hast, kannst du auch wieder zu deinem Startbahnhof zurückfahren und erhältst ebenfalls den Ticketpreis zurück.

Alternativ kannst du die Reise erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten oder fortsetzen und dabei über eine andere Strecke an dein Ziel gelangen. Die Zugbindung gilt hier also dann ebenfalls nicht. Auch wenn du eine Sitzplatzreservierung aufgrund eines ausgefallenen Zugs nicht nutzen kannst, wird dir diese erstattet.

Ausfall der ersten Klasse: 20 Euro pro Reisenden als Erstattung

Darüber hinaus erhältst du von der Deutschen Bahn ebenfalls eine Entschädigung, wenn du ein Ticket der 1. Klasse gebucht hast, aber dann nur Wagen der 2. Klasse zur Verfügung stehen. Dies kommt beispielsweise bei einem Zugausfall vor, wenn ein Ersatzzug gestellt wird.

Beim Ausfall der ersten Klasse gibt es eine pauschale Entschädigung von 20 Euro. Diese erhältst auch für jeden auf der Fahrkarte eingetragenen Mitfahrer. Eingetragene Kinder oder Enkel sind hiervon jedoch ausgenommen. Sie erhalten weiterhin keinerlei Entschädigung, wenn die 1. Klasse nicht zur Verfügung steht. Außerdem ist ab 17. August 2017 die Höhe der Gesamtentschädigung auf den Preis der erworbenen Sparpreis-Fahrkarte der 1. Klasse beschränkt.

Die Entschädigung in Höhe von 20 Euro gilt nur bei gebuchten Sparpreis-Fahrkarten. Zudem musst du den Ausfall der ersten Klasse nachweisen können. Am einfachsten geschieht dies über eine entsprechende Bescheinigung des Zugbegleiters. Übrigens: Zusätzlich erhältst du ebenfalls 6,90 Euro für die Reservierung zurück, selbst wenn diese im Preis des 1. Klasse-Tickets bereits inbegriffen war.

Hast du hingegen keinen Sparpreis, sondern einen Flexpreis gebucht, so steht dir beim Ausfall der 1. Klasse ab 17. August 2017 ebenfalls eine Entschädigung zu. Sie wird aus der Differenz der Flexpreise der zweiten und ersten Klasse berechnet. Hierbei wird aber jeweils nur die Strecke berücksichtigt, in der keine erste Klasse zur Verfügung stand. Eingetragene Kinder und Enkeln sind wieder ausgeschlossen, wobei du für sonstige Mitfahrer ebenfalls eine Entschädigung für den Ausfall der ersten Klasse geltend machen kannst.

Fahrgastrechte-Formular: So kommst du an deine Entschädigung

Damit du deinen Antrag auf Erstattung der Fahrkarte leichter einreichen kannst, hat die Deutsche Bahn ein Fahrgastrechteformular veröffentlicht. Dieses kannst du entweder in einem DB Reisezentrum persönlich abgeben oder du schickst es an das Servicecenter Fahrgastrechte nach Frankfurt.

Im Fahrgastrechte-Formular machst du Angaben zu deiner verspäteten Bahn-Fahrt.

Der Gang ins Reisezentrum hat den großen Vorteil, dass du deine Entschädigungszahlung umgehend erhältst. Bei der Einsendung des Fahrgastrechte-Formulars an das Servicecenter in Frankfurt dauert die Bearbeitung hingegen bis zu vier Wochen.

Entschädigungen werden grundsätzlich erst ab einem Betrag von mindestens vier Euro ausgezahlt. Daher kann es sinnvoll sein, mehrere Entschädigungen aus unterschiedlichen Fahrten gleichzeitig einzureichen.

Bahn-Fahrgastrechteformular richtig ausfüllen

Das DB Fahrgastrechte-Formular erhältst du entweder vom Zugbegleiter des verspäteten Zuges, in der DB Information oder im Reisezentrum. Alternativ kannst du es auch einfach online ausfüllen und anschließend ausdrucken.

Im Folgenden erkläre ich dir, wie du das Fahrgastrechteformular der Bahn ausfüllen musst, damit du deine Entschädigung wegen einer Zugverspätung am schnellsten erhältst.

Das Fahrgastrechte-Formular besteht dabei aus insgesamt drei Teilen. Im ersten Teil gibst du Details zu der von dir genutzten Verbindung an, für die du eine Entschädigung möchtest. Im zweiten Teil wählst du, wie du die Entschädigungszahlung erhalten möchtest und im dritten Teil des Entschädigungsformulars gibst du deine persönlichen Daten an.

1. Teil: Angaben zur Verbindung

Im DB Fahrgastrechteformular musst du zunächst die von dir genommene Verbindung eintragen. Fülle also Reisedatum, sowie Start- und Zielort so aus, wie die Daten auch auf der Fahrkarte vermerkt ist. Zudem musst du die geplante Abfahrts- und Ankunftszeit angeben.

Anschließend gibst du im Entschädigungsformular den Zug an, mit dem du letztlich tatsächlich dein Ziel erreicht hast sowie die dazugehörige tatsächliche Ankunftszeit. Außerdem musst du auch noch den ersten verspäteten oder ausgefallenen Zug sowie dessen planmäßige Abfahrtszeit vermerken.

Weitere Angaben sind zu deiner Verbindung grundsätzlich nicht notwendig. Wenn du einen Anschlusszug wegen der Verspätung verpasst hast, kannst du dies aber trotzdem vermerken. Bei einem Reiseabbruch lässt sich dies ebenfalls entsprechend notieren.

2. Teil: Auswahl der Art der Entschädigungszahlung

Anschließend entscheidest du dich für die Art der Entschädigung. Zur Wahl steht dabei die Auszahlung in bar oder per Überweisung sowie die Entschädigung in Form eines Bahn-Gutscheins. Wenn du das Fahrgastrechte-Formular direkt im Reisezentrum abgibst, bekommst du stets sofort die Entschädigung ausbezahlt, sofern du die Originalfahrkarte mitbringst.

Wenn du dich für einen Gutschein entschieden hast, kannst du diesen bei der Buchung einer Fahrkarte auf www.bahn.de*, am Automaten sowie im Reisezentrum einlösen. Weitere Informationen zu Bahn-Gutscheinen findest du in diesem Beitrag.

3. Teil: Persönliche Angaben

Im letzten Teil ergänzt du jetzt noch deine persönlichen Angaben. Neben Name und Anschrift musst du hier auch deine Bankverbindung vermerken, wenn du deine Entschädigung per Überweisung erhalten möchtest.

Solltest du Fahrgastrechte als Besitzer einer BahnCard 100 oder Zeitkarte geltend machen, so gibt es hier ebenfalls ein Feld, um die entsprechende Nummer zu notieren.

Abschließend musst du das Fahrgastrechte-Formular nur noch unterschreiben und im Reisezentrum abgeben oder an das Servicecenter Fahrgastrechte unter folgender Anschrift senden:

Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Deutschland

Auch ohne Fahrgastrechte-Formular zur Entschädigung

Um deine Entschädigung nach einer Zugverspätung zu erhalten, musst du aber nicht zwingend auf das DB Fahrgastrechteformular zurückgreifen. Du kannst auch einfach selbst einen kurzen Brief verfassen, der alle notwendigen Details enthält.

Der Vorteil: Hierdurch lassen sich gleich mehrere Entschädigungen einfach, übersichtlich und schnell abwickeln. Du musst lediglich die entsprechende Kopien der Fahrkarten deinem Brief beilegen. Bei schwierigeren Verspätungsfällen ist so ein Brief oft sogar die einzige sinnvolle Möglichkeit, den Sachverhalt verständlich zu schildern.

Zudem kannst du auf diese Weise deine Verspätungen aus Fahrten mit deiner BahnCard 100 oder Zeitkarte sammeln und alle gleichzeitig einreichen. Die Entschädigung ist dabei bis jeweils ein Jahr nach der jeweiligen Fahrt möglich.

Folgende Angaben sollten in deinem Brief für jeden Verspätungsfall enthalten sein:

Am Ende solltest du zudem angeben, ob du die Entschädigung als Bahn-Gutschein oder als Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchtest. In letzterem Fall musst du natürlich auch noch deine Bankverbindung notieren.

 ZRB-Überblick: Bahn Fahrgastrechte
Verspätung von mindestens 60 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung, bei Reiseabbruch 100 Prozent
Verspätung von mindestens 120 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung, bei Reiseabbruch 100 Prozent
Taxikosten bis maximal 80 Euro
Hotelkosten angemessene Übernachtungskosten
kostenlose Getränke und Mahlzeiten im Zug ab mindestens 60 Minuten Verspätung
Jetzt Fahrgastrechte geltend machen!

Nutzt du regelmäßig das Fahrgastrechte-Formular der Bahn? Welche Erfahrungen hast du mit der Abwicklung der Entschädigungen gemacht? Ich freue mich auf deinen Kommentar.

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