Fahrgastrechte-Formular: So kommst du zur Bahn-Entschädigung

Fahrgastrechte-Formular: So kommst du schnell zur Bahn-Entschädigung

David

Hi, ich bin David, der Gründer des Zugreiseblog. Hier erfährst du alles zum Slow Traveling per Zug – egal, ob beim Interrail in Europa, Work and Travel in Australien oder beim Backpacking durch Südostasien. Du bist neu hier? Dann lies am besten, worum es in meinem Bahnblog geht.

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47 Antworten

  1. „Darüber hinaus werden dir die Taxikosten ebenfalls erstattet, wenn der letzte fahrplanmäßige Zug ausfällt und du deshalb nicht mehr bis spätestens Mitternacht an deinem Ziel ankommen würdest.“

    Das hatten wir auch gehört – aus dem Munde eines Zugbegleiters.

    Wäre zu wünschen, dass es gängige Praxis wäre …

  2. Bahnfahrer81 sagt:

    Wenn ich es richtig verstehe, dann beträgt die Frist für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätung ein Jahr (wie es die Dt. Bahn auch schreibt). Außer bei Bahncard 100 oder Zeitkarten – dann beträgt sie drei Jahre.
    Einige Homepages hingegen behaupten, die Frist betrage generell drei Jahre.
    Auf welcher Basis (außer allg. BGB) steht die Dreijahresfrist; bzw. worauf kann man sich berufen?

    • David sagt:

      Hallo, die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Allerdings verjähren Ansprüche aus Beförderungsverträgen grundsätzlich nach einem Jahr (Art. 60 Abs. 2 CIV).

      • Elisa sagt:

        Wo ist definiert, daß die nach Art. 60 Abs. 2 CIV reduzierte Verjährungsfrist nicht für Zeitkarten gilt?

      • David sagt:

        Hallo Elisa,

        ist das denn so? Laut der FAQ der Bahn müssen die Ansprüche innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte geltend gemacht werden. Eine längere Verjährungsfrist für Zeitkarten kann ich daraus nicht entnehmen.

        Viele Grüße,

        David

      • Elisa sagt:

        Hallo,

        So verstehen Bahnfahrer81 und ich den folgenden Passus auf dieser Seite:
        „Zudem kannst du auf diese Weise deine Verspätungen aus Fahrten mit deiner BahnCard 100 oder Zeitkarte sammeln und alle gleichzeitig einreichen. Die Entschädigung ist dabei bis jeweils drei Jahre nach der jeweiligen Fahrt möglich.“
        Oder gibt es eine Missverständnis?

        Viele Grüße,

      • David sagt:

        Ups, die drei Jahre sind falsch. In diesem Abschnitt muss es natürlich auch ein Jahr nach Ablauf der BahnCard/Zeitkarte heißen. Sorry und danke für den Hinweis.

    • Elisa sagt:

      Bitteschön.
      Allerdings steht häufig auf anderen Seiten, dass die Regelmäßige Verjährung nach BGB gilt. War es vielleicht mal früher so?

      • David sagt:

        Es gibt da wohl eine abweichende Rechtsansicht, die auf § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB abstellt. Habe mal bei Juris geschaut, aber keine entsprechenden Urteile oder ähnliches gefunden. Werde mir mal einen Kommentar schnappen, wenn ich das nächste mal in ner Bibliothek vorbeikomme. Vielleicht steht da mehr.

        Einige Eisenbahnunternehmen verweisen für die Fahrgastrechte auch auf die allgemeinen Verjährungsvorschriften, womit wohl § 195 BGB gemeint sein dürfte. Bei der BOB heißt es hingegen, die Regeln der CIV gelten.

        Früher gab es meines Wissens nach praktisch fast gar keinen eigenen Entschädigungsanspruch bei Verspätungen (Ausnahme zum Beispiel § 17 EVO 2006).

      • Elisa sagt:

        Danke. Das würde mich sehr interessieren.

  3. ulli sagt:

    super Blog !

  4. Lucia sagt:

    Hallo David,
    ich habe eine Frage zu Fahrgastrechten bei der Bahn. Da der Zug nicht im vorgesehenen Bahnhof halten konnte und noch dazu verspätet war, habe ich meinen Anschluss von Deutschland nach Belgien verpasst. Meine einzige Chance, um nicht 3 Stunden warten zu müssen, war es den Thalys zu nehmen. Dies wurde mir auch vom Bahnpersonal im Zug empfohlen. Im Thalys musste ich knapp 50 Euro extra bezahlen, was die Kosten meiner Bahnfahrt fast verdoppelt hat. Über das Fahrgastrechteformular habe ich eine Rückerstattung beantragt – weniger als 10 Euro habe ich bekommen, weil die Rückerstattung allein auf Basis der verspäteten Zeit berechnet wurde (die dank dem Thalys am Ende nur ca 30 Minuten war). Es ärgert mich sehr und ich frage mich, ob ich hier noch Einspruch einlegen kann.. Hast du vielleicht eine Idee?
    Herzlichen Dank im Voraus
    Lucia

    • David sagt:

      Hallo Lucia,

      das Thalys-Ticket solltest du problemlos erstattet bekommen. Ich nehme an, dass es bei der Bearbeitung einfach übersehen wurde. Nicht schön, aber kommt hin und wieder mal vor. Am besten einfach nochmal kurz den Vorgang erläutern und dann solltest du vom Servicecenter die fehlende Erstattung bekommen.

      Viele Grüße

      David

  5. Simon sagt:

    Hi,
    ein Zugchef erzählte mir neulich, ich könnte eine Verspätung im Fall eines Handytickets unter Angabe der Auftragsnummer per Email geltend machen. Hast du so etwas schonmal gehört?

    • David sagt:

      Hallo Simon,

      davon habe ich zumindest bisher nichts gehört. Ich habe bisher immer nur das zum Handy-Ticket gehörende Online-Ticket nach der verspäteten Fahrt ausgedruckt und dann eingereicht. Erst Anfang Juni wieder gemacht, hat zwei(!) Tage gedauert bis zur Erstattung. Man kann sich das Handy-Ticket als Online-Ticket zuschicken lassen, wenn man die Auftragsnummer hat, vielleicht meinte er ja das.

      Edit: So jetzt kenne ich vermutlich des Rätsels Lösung. Das Social-Media-Team der Bahn meinte, dass man im Fahrgastrechte-Formular einfach die Auftragsnummer des Handy-Tickets eintragen kann. Du musst es also nicht mehr ausdrucken. Per E-Mail einreichen geht aber nach wie vor nicht.

      Viele Grüße

      David

  6. spiel77 sagt:

    Guten Abend David, ich bin betroffen gewesen von der Rheintal-Sperrung bei Rastatt. Da dies recht zeitnah angekündigt war, bin ich „bewusst“ zu früh zum Bahnhof gefahren, habe meine Zugbindung aufheben lassen und habe mir eine alternative Verbindung empfehlen lassen (und genommen), die exakt 1h früher abfuhr, planmäßig 10 Minuten nach der geplanten Verbindung am Zielort ankam. Ich hatte also keine Verspätung, aber eine „erzwungene“ Verfrühung, die mein Wochenende um 1h verkürzte. Welchen Weg muss ich gehen, um ebenfalls zu einer Entschädigung zu kommen?

    • David sagt:

      Hallo,

      ich fürchte, in dem Fall wirst du gar nichts bekommen. Für die Entschädigung gilt immer nur die Ankunftszeit am Zielort.

      Aus diesem Grund ist beispielsweise auch umstritten, ob dem Reisenden eine Entschädigung zusteht, wenn die Zugbindung aufgrund einer Fahrplanänderung aufgehoben wurde und der dann genommene Zug zwar 60 Minuten Verspätung hat, aber im Vergleich zum ursprünglichen Reiseplan immer noch pünktlich ankommt.

      Bei erzwungen Verfrühungen wird entweder die Zugbindung aufgehoben oder du kannst die Reise abbrechen (gar nicht antreten) und bekommst dann den vollen Preis erstattet. Vielleicht ist etwas über Kulanz möglich, wenn du den Fall dem Servicecenter Fahrgastrechte schilderst, ich würde aber nicht damit rechnen.

      Viele Grüße

      David

  7. Gerald sagt:

    Hallo,

    bei der BC 100 scheint es weiterhin nur ein Einsenden zu geben. Der Fall: Verspätung ICE über 60 Minuten, vom Personal mit Zangenabdruck auf dem Fahrgastrechteformular bereits kenntlich gemacht. Im Bahnreisezentrum Köln gab es jedoch keinen Gutschein (mehr wollte ich nicht), sondern man kopierte die BC 100 (obwohl korrekt ausgefüllt) und schickt das ganze wieder nach Frankfurt ins Bearbeitungszentrum.

    Oder ändert sich das auch erst ab Oktober ?

    Zwischenzeitlich habe ich diesen Service auch in Schweden testen können (3 Stunden Verspätung – Oberleitungsschaden). Dort verlangt man auf dem Onlineformular (!) leider eine schwedische Personalnummer. Per Mail kurz nachgefragt was man als Tourist machen muß, Billett bzw. Code angehängt und wenige Stunden später kam eine Antwort mit „Gutschrift aufs Konto“.

    An dem Sparpreis Schweden mit fehlender 1. Klasse in Deutschland und mit 2 stündiger Verspätung in Schweden bis Stockholm (wieder Oberleitungsschaden), arbeitet sich das DB-Zentrum bis heute noch ab.

    Fazit: Zumindest in Schweden werde ich möglichst alle Züge dort direkt buchen. Und in Deutschland wünsche ich mir ganz dringend ein Fahrgastrechteonlineformular.

    • David sagt:

      Hallo Gerald,

      ich gehe nicht davon aus, dass sich das bzgl. der BC 100 ab Oktober ändert.

      Insgesamt könnte man den Prozess deutlich einfacher machen, gerade bei Online-Tickets oder der BC 100. Da hat die Deutsche Bahn ja schließlich schon alle Daten. Eigentlich sollte das nur ein Klick sein. Wenn ich mir aber gerade das Theater rund um die ausgefallenen RyanAir-Flüge ansehe, sind wir bei der Bahn trotzdem noch verdammt gut dran. Denn die Entschädigungen klappen da aus meiner Erfahrung in 99 Prozent der Fälle völlig problemlos.

      Apropos Entschädigungen bei Auslandsreisen: Für meine verspätete Fahrt von der Schweiz nach Deutschland (PU zwischen Olten und Bern) mit einem Sparpreis Europa habe ich innerhalb einer Woche die Entschädigung durch das Servicecenter Fahrgastrechte erhalten.

      Viele Grüße

      David

  8. Blumenwiese sagt:

    Hallo!
    Ich wollte neulich mit meinem Neugeborenen von Köln nach Berlin, 2Kl, BC25, Sparpreis, Reservierung. Dann ist in Köln der komplette ÖPNV zusammengebrochen, für viele Stunden fuhr kein einziger Zug mehr. Aufgrund der Messe und dieses Verkehrschaos gab es weder freie Hotelzimmer noch Mietwagen, geschweige denn alternative Verbindungen. Irgendwann war es so spät (20:00), dass ich die Bahnhotline um eine Entscheidung bat: Übernahme der Kosten für ein Taxi von Köln nach Berlin. Die Antwort: Ja, in meinem Fall (Baby, keine Übernachtungsmöglichkeit, …) werden die Kosten übernommen (Name des Mitarbeiters hab ich notiert). Ich habe die Fahrt dann in Hannover abgebrochen, da ich am Folgetag eh nach Hannover weiterreisen musste. Kosten: ca 550€ (Nur Taxi, Übernachtung privat organisiert). Jetzt habe ich aber nur 132,40€ erstattet bekommen. Auf dem Rest bleibe ich sitzen. Oder habe ich da noch eine Chance? Was würdest du mir empfehlen?

    • David sagt:

      Hallo,

      hast du bei der Einreichung der Rechnung den Fall auch so geschildert oder nur das Fahrgastrechte-Formular hingeschickt? Ich würde da auf jeden Fall beim Servicecenter Fahrgastrechte nochmal nachhaken, wenn dir die DB zugesichert hat, die Taxikosten zu übernehmen. Was steht denn in dem Begleitschreiben, warum nur 132,40 Euro übernommen wurden? Eigentlich wären die Kosten für ein alternatives Verkehrsmittel ja auf 80 Euro begrenzt, deshalb wundert mich dieser krumme Betrag.

      Viele Grüße

      David

      • Blumenwiese sagt:

        Hallo David,
        Ja, der Betrag ergibt sich aus 80€ für die Taxikosten zzgl. Erstattung Ticketpreis&Sitzplatzreservierung. Ich hatte den Fall geschildert und er ist mit vielen Details aufgenommen worden. Habe heute Widerspruch eingereicht und hoffe, dass sich das bald klärt.

  9. Rudolf Lietz sagt:

    Hallo David,
    Am 17.10.17 habe ich im Reisezentrum Augsburg Das Fahrgastrechte-Formular ausgefuellt und mit Angabe der Bankverbindung am Schalter uebergeben. Eine Kopie liegt bei mir. Angeblich soll Zahlung nach ca. 10 Tagen erfolgen. Bisher ist nichts eingegangen. An wen kann man sich per email wenden, um sicher zu stellen, dass und wann die Zahlung nun wirklich erfolgt? Momentan befinde ich mich in Uebersee und komme erst naechstes Jahr zurueck, kann also nicht persoenlich nachhaken … Vielen Dank im voraus!

    • David sagt:

      Hallo Rudolf,

      ich fürchte, online kannst du da nichts erreichen. Ich kenne zumindest keine E-Mail-Adresse des Servicecenter Fahrgastrechte. Ich weiß auch gar nicht, ob man die 0180-Telefonnummer aus dem Ausland erreicht.

      Ich würde deshalb folgendes machen: Schreib mal an das Social-Media-Team der Deutschen Bahn auf Facebook oder Twitter. Die helfen eigentlich immer ganz gut weiter – vor allem ohne irgendwelche Textbausteine. Vielleicht können die dich auch unterstützen, an das Geld zu kommen.

      Viele Grüße

      David

  10. RockyBoulder sagt:

    Recht informativ aber sehe ich das richtig, dass mir das Fahrgastrechteformular nichts nützt wenn ich den Ausfall der ersten Klasse gelten machen möchte? Das hatte ich gestern auf dem Weg von Hamburg nach Köln nämlich. Die Fahrt war aufgrund des geringeren Platzangebots dann doch deutlich ungemütlicher für mich. (Ich habe ein komplett steifes Bein, deshalb bin ich auf viel Platz angewiesen).

    • David sagt:

      Hallo, in dem Fall benötigst du kein Fahrgastrechte-Formular. Einfach mit dem Ticket ins nächste Reisezentrum und dort die Erstattung für den Ausfall der ersten Klasse erhalten. Wenn du aus irgendeinem Grund nur die Reservierung für die erste Klasse nicht hast nutzen können (z. B. Zugausfall), bekommst du die 4,50 Euro ebenfalls problemlos zurück.

      • RockyBoulder sagt:

        Danke für die Antwort. Werde dann mal versuchen das Ticket mit Anschreiben per Post zu verschicken. Hoffe dann bekomme ich die Entschädigung auch. Möchte nicht extra noch zu einem Reisezentrum fahren, das verursacht ja auch wieder Kosten.
        Schönen Blog hast Du hier übrigens. Die eingestellten Artikel und Infos gefallen mir. Was meiner Meinung noch zu verbessern wäre, ist die Übersichtlichkeit. Ich muss jedesmal suchen um z.B. die Angebote im Januar zu finden (Newsletter Januar 2018 kam z.B. noch keiner).

      • David sagt:

        Hallo RockyBoulder,

        ja, die Übersichtlichkeit ist ein Problem, aber ich arbeite gerade an einer Lösung. Den Newsletter für Januar plane ich für die nächsten Tage. ;-)

        Viele Grüße

        David

  11. Zaim Drisbach sagt:

    Hallo David, vielen Dank für den tollen Blog.
    Was muss eigentlich in einem Beleg/einer Quittung für eine Privatübernachtung bei Bekannten stehen, damit ich es bei der Bahn einreichen kann? Die Hotels die ich an jenem Tag angerufen hatte, waren alle schon belegt (war ein Tag wo wegen Sturm alle auf der Suche nach einem Hotelzimmer waren). Meine Bekannten haben ja keinen Beherbergungsbetrieb, sondern haben mir ein Bett besorgt und ein Zimmer freigeräumt, damit ich bei ihnen übernachten konnte. Ich habe ihnen dann 40 € für die Übernachtung gegeben. Nicht, dass sie mir die 40€ quittieren und dann selber noch Steuer auf Einkünfte zahlen müssen oder die „Einkünfte“ bei der Steuer angeben müssen.

    • David sagt:

      Hallo Zaim,

      vielen Dank für deinen Kommentar und dein Lob. Eigentlich dürfte es keinen Unterschied machen, wo du übernachtest, solange es dich Geld kostet. Wichtig ist meines Erachtens nur, dass es sich bei der Zahlung nicht nur um eine reine Gefälligkeit handelt. Ob das ganze aber per Hotelrechnung, über AirBnB oder sonst wie abgerechnet wird, sollte dabei keine Rolle spielen.

      Eine andere Frage ist allerdings tatsächlich, wie das für deine Bekannten dann steuerlich zu behandeln ist. Ich habe es jetzt nicht recherchiert, aber ich glaube mich zu erinnern, dass gelegentliche Untervermietungen bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sind. Näheres sollten deine Bekannte aber am besten mit ihrem Steuerberater besprechen.

      Viele Grüße

      David

  12. Brigitte Marks sagt:

    Moin David,
    vorweg – danke für deinen tollen Zugreiseblog ! Am 9.Oktober 2017 habe ich ein Fahrgastrechtformular eingereicht. Anlässlich des damaligen Sturmes
    fielen etliche Züge aus. Wir hatten einen festen Termin am Zielort und haben uns angesichts des zu erwartenden Verbindungsdesasters spontan privat
    einen PKW aus geliehen (Mietwagen zu diesem Zeitpunkt komplett ausgebucht) Fakt war für uns (vier Reisende, ein online-ticket, ein Bezahler) gab es keine adäquate Zugverbindung (Flensburg-Mannheim). konnten somit die Zugfahrt nicht antreten. Nun stehe ich in Auseinandersetzung mit dem Servicecenter für Fahgastrechte. Mir (uns) stünde keine Rückerstattung des Fahrpreises (4 Pers, gesamt 450,00.€ bezahlt) zu sondern eine Entschädigung für PKW-Kosten (Standardberechnung 80 €pro Hinreise/Rückreise für alle vier Reisenden insgesamt).Habe jetzt eine Überweisung für uns alle von 290,00 € bekommen, beinhaltet PKW-kosten von 160,00 € plus Rückzahlung Sitzplazreservierung Klasse. Fakt ist bezahlte Leistung (450 €) nicht bekommen – Entschädigung (290 €) bekommen. In meinem heutigen Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass mein Widerspruch
    vom 31.Jan. heute am 14.Feb. noch nicht im Computervorgang erfasst sei auf meinen Hinweisweis, dass ich keine Entschädigung angefragt habe, sondern eine Rückerstattung des bezahlten Fahrpreises (da die DB die bezahlte Leistung nicht erbringen konnte). Telefonische Auskunft: dies sei nicht möglich. Begründung: Die DB hat zwar die bezahlte Leistung nicht erbringen können . Ichkonnte somit die Zugfahrt nicht antreten und hätte dies ja auch nicht getan – aber !! ich hätte dann ja schnell privat einen PKW organisiert und wäre somit ja doch die Reise von Flensburg nach Mannheim angetreten.
    So, lieber David, falls dir hierzu was einfällt, gerne. Vorerst, dient diese mail wohl der allgemeinen Volksbelustigung.Sonnige Grüsse aus dem hohen Norden Brigitte

    • David sagt:

      Hallo Brigitte,

      die Entschädigung bei der Nutzung eines Ersatzverkehrsmittels ist nach der EU-Fahrgastrechteverordnung auf 80 Euro begrenzt. Daher stammt wohl diese Berechnung. Ich würde mich – wie du es bereits tust – auch weiter auf den Standpunkt stellen, dass du die Fahrt ja gar nicht angetreten hast und deshalb die Rückerstattung des vollen Fahrpreises fordern. Wenn dir das Servicecenter Fahrgastrechte nicht weiterhilft, wende dich am besten an die Schlichtungsstelle:

      https://soep-online.de/beschwerdeformular_bahn.html

      Viele Grüße

      David

  13. Florian Bär sagt:

    Guten Abend,
    wir sind von Essen nach München gefahren und haben extra eine Verbindung ohne Umsteigen raus gesucht da unsere beiden Kinder – 1 Jahr und 5 Jahre alt – mitfuhren.
    Zu dem eine relatvi späte Verbindung (20:30) damit die Kinder direkt einschlafen und vor allem durchschlafen. Anscheinend hatte der ICE auf der hinfahr soviel verspätung, dass er nicht bis zum End Bahnhof Essen fuhr sondern schon in Düsseldorf hielt.
    Hieß für uns eine knappe stunde mit dem RE von Essen nach Düsseldorf fahren und dann um 21:30h in den richtigen Zug einsteigen. Kamen zwar pünktlich an aber dieses Umsteigen war äusserst ärgerlich. Kann ich da irgendetwas geltend machen? Lieben Gruß Florian

  14. BahnFreund sagt:

    Hi zusammen,

    bin von Stuttgart nach Bremen gefahren und hatte folgendes Problem:

    Ersten Anschluss verpasst auf Grund von Verspätung. Folgeverbindung fiel komplett aus. Als ich endlich einen Zug bekam, blieb dieser aufgrund einer Weichenstörung liegen und endete in Frankfurt.

    Mittlerweile hatte ich 4 Stunden Verspätung und es war Mitternacht.

    Am Schalter habe ich versucht einen Hotelgutschein zu bekommen, jedoch waren alle Hotels ausgebucht. Angekommen am Ziel bin ich um 06:30 Uhr am Folgetag. Gesamtverspätung knappe 9 Stunden.

    Dementsprechend habe ich als Bahncard 100 Inhaber lediglich eine Entschädigung von 10 € bekommen.

    Diese Entschädigung steht für mich in keinem Verhältnis zu meinen Strapazen und der enormen Verspätung.

    Denkt ihr dass es Sinn macht sich an die Schlichtungsstelle zu wenden?

    Danke und viele Grüße

    • David sagt:

      Die Schlichtungsstelle wird dir nicht viel bringen, aber schreib doch mal eine nette(!) Mail an den BahnComfort-Service. Ein zusätzlicher Gutschein sollte da eigentlich schon drin sein.

  15. Christian sagt:

    Ich bin Geschädigter des Brandes in Siegburg an welcher Stelle muss ich bei der Deutschen Bahn die Rechte anmelden? Kann mir einer von Euch mir Sagen was das für eine Postanschrift ist? Danke für Eure Hilfe. Christian

    • David sagt:

      Hallo Christian,

      das kann ich dir leider nicht sagen. Ich würde mich vermutlich einfach an Deutsche Bahn AG, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin wenden.

      Viele Grüße

      David

  16. Pit sagt:

    Hallo David,
    ICE hatte auf der Fahrt von Nürnberg nach Wien deutliche Verspätung und wurde in St. Pölten, also deutlich vor dem Zielbahnhof zurück nach D geschickt, um angeblich die Verspätung für die nächsten Fahrten dieses Zuges rauszuholen. Die Fahrgäste mussten also in St. Pölten aussteigen, die nächste Verbindung nach Wien war ein Zug der Westbahn, auf welchem das Ticket allerdings nicht anerkannt wurde, was jedoch nicht mitgeteilt wurde und man als Nicht- Stammgast auch nicht wissen kann. Ankunft am Zielbahnhof Wien letztlich mit mehr als 120 min Verspätung. Das Sevicecenter Fahrgastrechte erkennt nur eine Verspätung von 100 min (also 25% Erstattung) an, mit der Begründung, dass der Zug am (unfreiwilligen) Ausstiegsort St. Pölten nur etwa 100 min Verspätung gehabt hat. Darüber hinaus wird die vom ICE nicht gefahrene Strecke zwischen St. Pölten und Wien bei der Berechnung der Erstattung abgezogen und der tatsächlich bezahlte Fahrpreis in der Westbahn nicht erstattet, mit der merkwürdigen, wie unzutreffenden Begründung: „Nutzung eines reservierungspflichtigen Alternativzuges“. Kann das geltendes Fahrgastrecht sein? Was kann ich tun?
    Danke und Grüße
    Pit

    • David sagt:

      Hallo Pit,

      das klingt alles nicht sehr korrekt. Bei Verspätungen im Ausland wurde bei mir bisher immer der gesamte Tickeptpreis als Grundlage für die Entschädigung genommen. Meines Wissens gibt es in der Westbahn auch keine Reservierungspflicht.

      Am besten wendest du dich deshalb nochmals an das Servicecenter Fahrgastrechte und wenn das nicht hilft an der Schlichtungsstelle.

      Viele Grüße

      David

  17. Dennis sagt:

    Super informativ.
    Ich möchte meinen eigenen Fall auch mal schildern.
    Wie es sich gehört, bin ich zur Weihnachtszeit (22.12) zu meinen Eltern in die Heimat (nähe Stuttgart) von Hamburg Altona gefahren. Mein IC hatte eine Verspätung von über 80 Minuten, weshalb ich meinen Anschlusszug in Heidelberg verpasst habe, und ein Flixtrain von Heidelberg genommen habe.
    Es sind Mehrkosten entstanden, und ich bin über 150 Minuten verspätet am Ankunftsort angekommen.

    Daraufhin habe ich mein Fahrgast-Rechte Formular ausgefüllt und der DeutschenBahn gesendet. Nach 5 Wochen kam eine negative Rückmeldung mit der Begründung, dass ich auch hätte ein Zug der DB nehmen können.

    Die schnellste Variante zu diesem Zeitpunkt in Heidelberg war jedoch aber der Zug von FlixTrain.
    Ich habe nochmal dem Service-Center geantwortet. Vergebens – keine Rückmeldung!

    Da ich jedoch mein Geld zurück haben , und auch eine Entschädigung für die 150 min Verspätung erhalten möchte, suchte ich nach weiteren Ratgebern im Netz. – bin dann auf RefundRebel gestoßen – super einfach, ganz leichte Aufmachung. Ich musste nur ein Bild meines Zugtickets abfotografieren und meine Daten angeben.
    Ein paar Wochen später habe ich schon mein Geld zurück erhalten. ich bin gottfroh.

    Liebe Grüße aus Hamburccch

    • David sagt:

      Hallo Dennis,

      vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht. Ich bin ehrlich gesagt etwas erstaunt, dass Refundrebel dir da das Geld erstattet hat, denn die Argumentation des Servicecenters kann ich erst einmal nachvollziehen. Umso besser, dass es auf diesen Weg dann geklappt hat.

      Viele Grüße

      David

  18. Mike sagt:

    60 Minuten ist eine unerhört hohe Schwelle.
    Bezahle meinen Fahrausweis beim nächsten Mal erst ab 600 km.

  19. Mark, Thomas sagt:

    Wie verhält es sich mit der Erstattung wenn der Schaffner schon 1 Stunde abgezwickt hat zur Bestätigung der Verspätung, der Zug aber in der Zwischenzeit wieder Zeit reingefahren hat? Muss es exakt auf die Minute sein? Oder gilt da generell die Bestätigung vom Schaffner? Grüße

    • David sagt:

      Hallo Thomas,

      normalerweise werden bei der Erstattung die Daten aus dem System genommen. Wenn da der Zug unter einer Stunde steht, dürfte die Chance auf eine Entschädigung gering sein.

      Viele Grüße

      David

  20. Schwerbehinderte mit Beiblatt vom Versorgungsamt haben keine Fahrgastrechte, wenn z.B. Züge komplett ausfallen (S-Bahn Nahverkehr Heidelberg) und der Behinderte deshalb nachweislich Arzttermine nicht wahrnehmen kann. Dafür gibt es keine Entschädigung!! Aber ein freundlicher Brief vom Beschwerdemanagement: Behindert = „Pech gehabt“

  21. Dieter Lange sagt:

    Wir hatten auf 2 Reisen der DB wieder einmal >1Std. Verspätung.
    Wir waren mit Fahrrädern unterwegs.
    Die Hinreise ließen wir uns direkt im DB Reisezentrum erstatten und erhielten die 25% auch fürdie Fahrräder, für die wir 18€ als Beförderungspreis gezahlt hatten.
    Die Rückreise wurde über das Fahrgastrechte Service Center abgewickelt und die erstatteten nur anteilig die Personen-Fahrkosten aber nichts für die Räder, die sie als „Reservierungsgebühr“ bezeichneten, die keinen Erstattungsanspruch hat.
    Der Preis für Fahrräder ist aber nun mal der Beförderungspreis. Eine Reserv. Gebühr gibt es bei Rädern keine!
    Was ist nun richtig?
    Kann ich dies auch per e-mail bei dem ServiceCenter reklamieren und wer kennt deren e-mail Adresse???

  22. SP sagt:

    Wie weise ich denn ab 1.5. mit dem Deutschland-Ticket eine Zugverspätung nach, sodass ich dann in den Fernverkehrszug wechseln könnte? Es gibt ja kein Ticket mehr, sondern ich steige einfach in die Nahverkehrszüge ein. Wie kann ich dann gegenüber der Bahn nachweisen, dass ich zB. nicht nur nach Erfurt, sondern eigentlich nach Leipzig wollte und der Anschluss in Erfurt nicht geklappt hat?

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