Klassenübergang: 1. Klasse Sparpreis-Tickets gelten nicht in 2. Klasse

Der Übergang zwischen den einzelnen Zugklassen sorgt immer wieder für Fragen. So darfst du etwa mit einem Sparpreis-Ticket der ersten Klasse nicht die 2. Klasse nutzen. Warum die Deutsche Bahn diese Regelung getroffen hat und was du beim Klassenübergang sonst noch beachten musst, erfährst du in diesem Beitrag.

Beim Sparpreis der Bahn ist ein Klassenübergang ausgeschlossen.

Deutsche Bahn: Sparpreise der ersten Klasse berechtigen nicht zur Fahrt in der zweiten Klasse

Mit einem Sparpreis der Deutschen Bahn reist du günstig durch Deutschland. Dass du mit einem Zweite-Klasse-Ticket nicht einfach die erste Klasse nutzen kannst, dürfte allen Bahnfahrern bekannt sein. Was viele allerdings nicht wissen: Ein Sparpreis-Ticket der ersten Klasse gilt ebenfalls nicht in der zweiten Klasse. Die Fahrkarte berechtigt nämlich tatsächlich ausschließlich zur Fahrt in der jeweils angegeben Wagenklasse.

Ein Klassenübergang von der ersten in die zweite Klasse ist somit nicht erlaubt. Die Deutsche Bahn hat diesbezüglich ihre Beförderungsbedingungen jetzt nochmals präzisiert. Nach Angaben des Unternehmens geschieht dies, um künftig Missverständnisse besser zu vermeiden. Offenbar kam es durchaus häufiger vor, dass sich Kunden mit einem Sparpreis-Ticket der ersten Klasse im Zug in die zweite Klasse gesetzt haben.

Dabei spielt es nach den Bedingungen auch keine Rolle, ob du in einem Nahverkehrs- oder Fernverkehrszug unterwegs bist. Die Regelung zum Klassenübergang lautet nunmehr nur noch, dass du mit einem Sparpreis der ersten Klasse keinesfalls in der zweiten Klasse reisen darfst. Auch ob es für den entsprechenden Zug eine Zugbindung besteht, ist für die Gültigkeit des Erste-Klasse-Tickets in der zweiten Klasse also nicht entscheidend.

Klassenübergang: Andere Fahrkarten der 1. Klasse gelten auch weiterhin in der 2. Klasse

Das Verbot des Klassenübergangs gilt allerdings wirklich nur bei Sparpreis-Tickets. Mit einem Flexpreis, einer Zeitkarte oder auch einer BahnCard 100 der ersten Klasse kannst du also weiterhin problemlos in der zweiten Klasse fahren. Somit darfst du mit diesen Fahrkarten also beispielsweise zusammen mit deinen Freunden in der zweiten Klasse reisen.

Mit einem Sparpreis der ersten Klasse ist dies hingegen ausdrücklich nicht erlaubt. Die Bahn begründet die Maßnahme damit, dass mit den Sparpreisen hauptsächlich die Auslastung der Züge gesteuert werden soll. Die Preise des Tickets hängen nämlich maßgeblich von der voraussichtlichen Auslastung ab. Die Möglichkeit des Übergangs von der ersten in die zweite Klasse würde also diesem sogenannten Yield-Management entgegenlaufen.

ZRB-Kurzinfo: Klassenübergang bei der Bahn
Sparpreis Flexpreis
Übergang von zweiter in erste Klasse: Nicht gegen Aufpreis möglich gegen Aufpreis möglich: Differenz zwischen Flexpreis der zweiten und ersten Klasse (ggf. unter Anrechnung eines BahnCard-Rabatts)
Übergang von erster in zweite Klasse: nicht möglich jederzeit möglich
Übergang mit BahnBonus-Upgrade von zweiter in erste Klasse: gültig (Ausnahme: Sparpreis Aktion) gültig

Eine ganz andere Frage ist allerdings, wie restriktiv die Deutsche Bahn das Verbot des Klassenübergangs in der Praxis tatsächlich durchsetzt. Bisher gab es jedenfalls selten Probleme, wenn sich jemand mit einem Sparpreis-Ticket der ersten Klasse in die zweite Klasse gesetzt hat. Besonders häufig dürfte dieser Fall aber ohnehin nicht vorkommen. Zudem hat die Bahn erst kürzlich eine Buchungssperre bei Überbelegung eingeführt.

Dies galt jedenfalls dann, wenn die erste Klasse völlig ausgelastet war und dort keine Sitzplätze vorhanden waren. Grundsätzlich musst du aber damit rechnen, dass du bei der Fahrkartenkontrolle zurück in die erste Klasse geschickt wirst. Im schlimmsten Fall ist bei einem unerlaubten Klassenübergang sogar ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig.

Übergang in die zweite Klasse bei fehlender ersten Klasse erlaubt

Der umgekehrte Fall ist übrigens deutlich häufiger: Bei einer vollständig ausgelasteten zweiten Klasse möchten viele Bahnfahrer ohne Aufpreis die erste Klasse nutzen. Ein solcher Klassenübergang ist im Fernverkehr allerdings nicht erlaubt. Nur in absoluten Ausnahmefällen geben die Zugbegleiter hier die erste Klasse frei, wenn du ein Zweite-Klasse-Ticket besitzt. In einigen Bundesländern bestehen im Nahverkehr aber teilweise abweichende Regelungen.

Daneben kommt es hin und wieder vor, dass du zwar ein Sparpreis der ersten Klasse gebucht hast, im Zug dann aber – anders als geplant – gar keine Wagen der ersten Klasse vorhanden sind. In diesem Fall kannst du natürlich einfach in der zweiten Klasse reisen, ohne dass dir dafür Konsequenzen oder gar Nachzahlungen drohen.

Der Übergang in die erste Klasse ist auch nicht gegen Aufpreis möglich.

Zusätzlich erhältst du beim Ausfall der ersten Klasse im Rahmen der Fahrgastrechte eine Entschädigung von 20 Euro pro Reisenden bis zur Höhe des Preises des Sparpreis-Tickets. Außerdem werden dir dann ebenfalls die Kosten für die Sitzplatzreservierung erstattet. Hast du diese selbst gebucht, erhältst du 5,90 Euro, ansonsten beträgt die Entschädigung für die nicht genutzte integrierte Reservierung 4,50 Euro.

Ansonsten ist ein Übergang von der zweiten in die erste Klasse beim Sparpreis auch nicht gegen Aufpreis möglich. Derzeit besteht nur die Möglichkeit, das Spapreis-Ticket zu stornieren und stattdessen im Zug eine Flexpreis-Fahrkarte zum vollen Preis zu kaufen. Allerdings kannst du den Sparpreis problemlos mit dem BahnBonus-Upgrade in die erste Klasse kombinieren. Nur beim günstigen Sparpreis Aktion für 17,90 Euro ist auch hiermit ein Klassenübergang komplett ausgeschlossen.

Du hast Fragen zum Übergang von der ersten in die zweite Klasse mit einem Sparpreis-Ticket? Ich freue mich auf deinen Kommentar.

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