Deutsche Bahn: Zahlungsmittelentgelt entfällt

Derzeit verlangt die Deutsche Bahn für die Zahlung von Bahntickets per Kreditkarte noch einen Aufpreis von bis zu drei Euro. Ab Anfang des nächsten Jahres dürfen Händler aber keine Zusatzgebühren mehr für gängige bargeldlose Zahlungen berechnen. Was sich deshalb beim Zahlungsmittelentgelt der Bahn ändert, erfährst du in diesem Beitrag.

Das Zahlungsmittelentgelt der Bahn könnte demnächst entfallen.

Neues Gesetz verbietet Zusatzgebühren bei bargeldloser Bezahlung – Bahn schafft Zahlungsmittelentgelt teilweise ab

Der Deutsche Bundestag setzt eine EU-Richtlinie um: Ab voraussichtlich Januar 2018 dürfen Händler für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel keine Zusatzgebühren mehr verlangen. Das neue Gesetz hat auch Auswirkungen auf die Deutsche Bahn: Dort gibt es bereits seit einiger Zeit ein sogenanntes Zahlungsmittelentgelt, das bei der Buchung von Fahrkarten anfällt.

Möchtest du beispielsweise dein Ticket mit Kreditkarte bezahlen, verlangt die Deutsche Bahn hierfür einen Aufpreis von bis zu 3,00 Euro. Auch PayPal ist hiervon betroffen, während die Bezahlung mit Girocard oder Sofort-Überweisung jeweils kostenlos ist. Das Zahlungsmittelentgelt fällt zudem nicht nur bei der Online-Buchung, sondern auch am Automaten oder im Reisezentrum an.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie könnte dieses Zahlungsmittelentgelt zumindest für Kreditkarten entfallen. Die Deutsche Bahn hat allerdings noch nicht entschieden, wie sie auf das neue Gesetz reagieren wird. Denkbar wäre entweder eine komplette Abschaffung der Zusatzgebühren oder nur die Ausnahme für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmethoden.

„Natürlich werden wir uns gesetzeskonform verhalten und das Thema rechtzeitig umsetzen. An der genauen Ausgestaltung wird gerade gearbeitet“, sagte eine Bahn-Sprecherin dem Zugreiseblog. Es sei aber noch unklar, wann genau das neue Gesetz in Kraft treten werde. Derzeit befindet es sich zur Beratung im Bundesrat.

Update (August 2018):

Bereits seit Dezember 2017 wird das Zahlungsmittelentgelt nicht mehr bei Zahlung per Kreditkarte erhoben. Für Zahlungen per PayPal blieb es allerdings zunächst bestehen, wird ab Anfang August 2018 jetzt aber ebenfalls abgeschafft. Damit sparst du künftig bei der Buchung von innerdeutschen Fahrkarten bis zu 3 Euro. Lediglich bei Firmenkreditkarten fällt es weiterhin an. Im folgenden Abschnitt findest du eine Zusammenfassung des bisherigen Zahlungsmittelentgelts, wie es noch bis zum Fahrplanwechsel erhoben wurde.

Zahlungsmittelentgelt der Bahn nur bei innerdeutschen Fahrkarten

Das Zahlungsmittelentgelt der Bahn ist abhängig vom Preis des gebuchten Tickets. Bis 50 Euro fallen jeweils keinerlei Zusatzkosten an. Anschließend beträgt der Aufpreis zwischen 50 Cent und drei Euro. Der höchste Aufschlag wird dabei ab einem Bruttoticketpreis ab 300 Euro berechnet.

 ZRB-Übersicht: Zahlungsmittelentgelt der Deutschen Bahn
Fällt an beim: Kauf von innerdeutschen Fahrkarten, BahnCards und Bahn-Geschenkgutscheinen
Bargeldlose Zahlungsmethoden mit Zahlungsmittelentgelt: Kreditkarte (VISA, JCB, Diners Club, MasterCard und American Express) sowie PayPal
Kostenlose bargeldlose Zahlungsmethoden:

Girocard, Maestro, SEPA-Lastschrift, SOFORT-Überweisung und Geldkarte

Höhe: bis 50 Euro kostenlos, danach Gebühren von 50 Cent bis 3 Euro jeweils abhängig vom Ticketpreis
Verkaufswege: Das Zahlungsmittelentgelt der Bahn fällt bei der Online-Buchung, am Automaten und im DB Reisezentrum an.

Die Kosten entstehen darüber hinaus derzeit nur bei der Zahlung mit PayPal oder per Kreditkarte. Der bargeldlose Kauf von Bahntickets per Girocard, Maestro, Lastschrift, Sofort-Überweisung und Geldkarte ist hingegen kostenlos. Ab voraussichtlich Januar 2018 müsste nach dem Willen des Gesetzgebers also zumindest auch die Kreditkartenzahlung gebührenfrei sein.

Die Zusatzgebühren für bargeldlose Zahlung fallen außerdem nicht bei der Buchung von allen Tickets an, sondern nur für innerdeutsche Verbindungen. Beim Sparpreis Europa zahlst du also bei der Bahn kein Zahlungsmittelentgelt, selbst wenn dieser mehr als 50 Euro kostet. Bei BahnCards und Bahn-Geschenkgutscheinen wird hingegen ein entsprechender Aufpreis berechnet, wenn du diese mit Kreditkarte oder PayPal bezahlst.

Zahlungsmittelentgelt wird bei Verspätungen ebenfalls erstattet

Sofern ein Zahlungsmittelentgelt bei der Buchung von Bahntickets anfällt, erhältst du darüber einen separaten Beleg, der auch die Mehrwertsteuer ausweist. Diesen solltest du gut aufheben, da du den gezahlten Betrag bei Zugverspätungen im Rahmen der Fahrgastrechte anteilig erstattet bekommst.

Beim Online-Ticket ist das Zahlungsmittelentgelt bereits direkt darauf vermerkt, beim Kauf am Automaten oder im Reisezentrum bekommst du einen Zusatzbeleg. Diesen musst du dann zusammen mit dem Fahrgastrechte-Formular und der Original-Fahrkarte einreichen. Für die Berechnung der Erstattung wird das Zahlungsmittelentgelt entsprechend dem Preis der Fahrkarte hinzuaddiert.

Zusatzgebühren bei Barzahlung in anderen Ländern bereits üblich

Während in Deutschland Händler in der Regel nur für bargeldlose Zahlungen eine Zusatzgebühr verlangen, sieht es in anderen Ländern genau umgekehrt aus: So wurde zwar in Schweden das Bargeld noch nicht gänzlich abgeschafft, etliche Händler und Unterkünfte berechnen jedoch einen Aufschlag von 15 bis 20 Prozent für Bargeldzahlungen.

Die Begründung: Die Annahme von Bargeld ist für die Händler deutlich teurer als die Zahlungsabwicklung per Kreditkarte. In Deutschland wäre eine solche Regelung gesellschaftlich vermutlich nicht so einfach durchzusetzen. Zumindest bei der schwedischen Eisenbahn kannst du die Tickets derzeit aber auch weiterhin noch ganz ohne Zusatzgebühren in bar bezahlen.

Nutzt du die bargeldlose Zahlung bei der Buchung von Bahntickets? Ich freue mich auf deinen Kommentar.

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