Deutsche Bahn führt Buchungssperre bei Überbelegung ein

Die Deutsche Bahn möchte die Überfüllung von Zügen künftig besser verhindern. Deshalb sperrt sie inzwischen automatisch die Buchung für Verbindungen, bei denen es keine Sitzplätze im ICE oder IC mehr gibt. Was es damit auf sich hat und wie du die Buchungssperre trotzdem umgehen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.

Die Buchungssperre der Bahn greift auch, wenn alle Sitzplätze in der 2. Klasse schon ausgebucht sind.

Ticketkauf bei voll ausgebuchten Zügen nicht mehr möglich

Bereits seit einigen Monaten ist die Deutsche Bahn dazu übergegangen, bei komplett ausgebuchten Zügen den Ticketverkauf einzuschränken. Möchtest du eine Fahrkarte für einen Zug buchen, für den auf einem Streckenabschnitt keine Sitzplätze mehr verfügbar sind, siehst du in der Fahrplanauskunft dann nur die Meldung „Buchung nicht möglich“. Der Buchungsbutton ist dabei gar nicht vorhanden, sodass du kein Ticket kaufen kannst.

Diese Buchungssperre findet dabei sowohl am Fahrkartenautomaten als auch beim Online-Ticketkauf statt. Hierdurch möchte die Deutsche Bahn also offenbar eine starke Überbelegung ihrer Züge bereits im Voraus verhindern. Gerade an reisestarken Tagen kam es in der Vergangenheit nämlich immer öfter vor, dass einzelne ICE teilweise wegen Überfüllung geräumt werden mussten. Die Folge waren nicht nur verärgerte Fahrgäste, sondern mitunter auch hohe Verspätungen.

Die Unterbindung der Buchung bei bereits vollständig reservierten Zügen würde dies in der Zukunft also weitgehend verhindern. Hierdurch steigt gleichzeitig der Reisekomfort, weil die Chance auf einen Sitzplatz größer ist. Einige Fahrgäste äußern schon heute, dass sie zum Beispiel die Fahrt im Fernbus als komfortabler empfinden, weil sie dort stets einen Sitzplatz sicher hätten.

Zudem gilt die Buchungssperre unabhängig für beide Klassen des Zuges. Sind also beispielsweise im ICE in der zweiten Klasse bereits alle Sitzplätze reserviert, aber in der ersten Klasse noch Plätze frei, kannst du problemlos ein Ticket der ersten Klasse buchen. In diesem Fall ist die Buchung also lediglich für Fahrkarten der zweiten Klasse online und am Automaten nicht mehr möglich.

Weiterhin kein Reservierungszwang bei der Deutschen Bahn

Die Buchungssperrung ist dennoch eine recht ungewöhnliche Maßnahme. Denn eigentlich gibt es bei der Deutschen Bahn noch immer keinen Reservierungszwang. Normalerweise kannst du deshalb mit einer gültigen Fahrkarte auch in komplett ausgebuchten ICE und IC mitfahren. Im schlimmsten Fall musst du dann allerdings mitunter während der gesamten Fahrt stehen.

Zwar erhältst du mittlerweile in der ersten Klasse eine kostenlose Inklusivereservierung mit jeder Buchung. Dies bedeutet allerdings nicht, dass du dort nur mit einer Sitzplatzreservierung reisen darfst. Vielmehr gibt es auch hier keine Pflichtreservierung. Sofern du also ein Erste-Klasse-Ticket für den entsprechenden Zug besitzt, kannst du diesen auch nutzen.

Sobald einzelne Fahrtabschnitte vollständig reserviert sind, ist eine Buchung nicht möglich.

Zudem ist es durchaus möglich, dass eine Verbindung nur auf einem kleinen Stück komplett ausgebucht ist. Die Buchungssperre greift aber offenbar bereits, wenn nur einzelne Fahrtabschnitte vollständig reserviert sind. Hierdurch könnte im schlimmsten Fall der Effekt entstehen, dass Züge durchschnittlich schlechter ausgelastet sind, weil für die Gesamtstrecke dann keine Ticketbuchung mehr möglich ist. Viele Fahrgäste könnten einen Zug dann nicht mehr buchen.

Buchungssperre umgehen: Flexpreis-Ticket für alternative Verbindung kaufen

Die Buchungssperre der Bahn bei Überbelegung lässt sich allerdings mit einem Trick umgehen: Statt der bereits ausgebuchten Verbindung kaufst du einfach eine Fahrkarte zum Flexpreis für eine spätere Fahrt auf dem selben Laufweg. Da du mit dem Flexpreis nicht an einen bestimmten Zug gebunden bist, kannst du zum Beispiel auch den ICE nehmen, für den die Buchung eigentlich gesperrt ist.

Sollte ein Kauf am Automaten oder online nicht möglich sein, weil zum Beispiel an dem betreffenden Reisetag keine weiteren Zugverbindungen nach der gewünschten Fahrt mehr angeboten werden, kannst du außerdem auch einfach in den ICE oder IC einsteigen und ein Flexpreis-Ticket beim Zugbegleiter kaufen. Ob in diesem Fall der teurere Bordpreis anfällt, ist allerdings unklar. Normalerweise sollte die Bahn dies wie einen defekten Automaten behandeln.

Da es weder in der ersten noch in der zweiten Klasse einen Reservierungszwang im Fernverkehr der Deutschen Bahn gibt, kannst du mit dem Flexpreis-Ticket selbst dann mitfahren, wenn die Buchung für den betreffenden Zug online und am Automaten gesperrt ist. Die Bahn kann dir also nach ihren eigenen Beförderungsbedingungen nicht nur deshalb die Mitfahrt verweigern, weil keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen.

Einzige Ausnahme: Der Zug ist tatsächlich bereits völlig überfüllt. Dann kann dich die Bahn selbst mit einem Flexpreis-Ticket aus Sicherheitsgründen von der Fahrt ausschließen. Oftmals erhältst du in diesem Fall als Entschädigung allerdings einen Bahngutschein. Zudem greifen bei einer Verspätung ab einer Stunde auch die normalen Fahrgastrechte, sodass du einen Teil des Ticketpreises zurückbekommst.

Was hältst du von der Buchungssperre der Bahn, wenn im Zug keine Sitzplätze mehr verfügbar sind? Ich freue mich auf deinen Kommentar.

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