Deutsche Bahn verschenkt Freifahrten an BahnCard-Inhaber

Wenn du eine BahnCard besitzt, kannst du dich vielleicht schon bald über eine kostenlose Bahnfahrt freuen. Ab April verschenkt die Deutsche Bahn nämlich jeden Monat innerdeutsche Freifahrten an BahnCard-Inhaber. Was du dabei beachten solltest und wie du den Freifahrtsgutschein einlösen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.

BahnCard-Inhaber erhalten eine Freifahrt der Bahn.

Freifahrt für BahnCard-Inhaber im September 2018

Am 24. September 2018 erhalten volljährige Inhaber eine BahnCard 25 oder BahnCard 50 aus Deutschland per E-Mail einen personalisierten Gutschein über eine innerdeutsche Bahnfahrt. Diesen kannst du dann in einem speziellen Buchungsbereich auf der Website der Deutschen Bahn für eine Fahrt in der ersten oder zweiten Klasse einlösen.

Hinweis (24. September): Aus Bahnkreisen ist inzwischen zu hören, dass die Aktion nur für BahnCard-Inhaber gelten soll, die die BahnCard mindestens seit drei Jahren besitzen. In den Beförderungsbedingungen ist diesbezüglich allerdings keine solche Einschränkung vorhanden.

 ZRB-Kurzinfo: BahnCard-Freifahrt im September 2018
Zeitraum: Ausgabe des Gutscheincodes am 24. September 2018
Einlösung: bis 16. Dezember 2018 auf der Website der Bahn (Link in E-Mail enthalten)
Freifahrt: in der ersten oder zweiten Klasse innerhalb Deutschlands, die verfügbaren Verbindungen sind kontingentiert
Züge: ICE, IC, EC, Nahverkehr im Vor- und Nachlauf möglich
Zugbindung: ja
Voraussetzung: Aktion gilt nur für volljährige Inhaber einer BahnCard 25 oder BahnCard 50, die keine Werbesperre erteilt haben und in Deutschland wohnen

Der Einlösung ist bis einschließlich 16. Dezember 2018 möglich. Dabei solltest du allerdings beachten, dass Freifahrten nach dem Fahrplanwechsel voraussichtlich erst ab Mitte Oktober gebucht werden können. Mindestens eine Teilstrecke der BC-Freifahrt muss außerdem in einem Fernverkehrszug zurückgelegt werden und es gibt eine Zugbindung. Die Anzahl der Verbindungen ist kontingentiert und eine Stornierung ausgeschlossen.

Ursprünglicher Artikel von April 2018:

Monatliche Aktion: Inhaber einer BahnCard erhalten eine ICE-Freifahrt

Am 26. April 2018 startet die Deutsche Bahn eine neue Aktion: Dann verschickt sie erstmals Gutscheine über Freifahrten an BahnCard-Inhaber. Die Freifahrten lassen sich in der ersten und zweiten Klasse für Reisen im Fernverkehr durch ganz Deutschland einsetzen.

Die Auswahl der BahnCard-Inhaber, die eine Freifahrt von der Bahn geschenkt bekommen, erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Wenn du im April nicht zum Zuge kommen solltest, musst du dich aber nicht unbedingt ärgern: Die Deutsche Bahn möchte diese Aktion künftig nämlich einmal pro Monat durchführen. Somit hast du gleich mehrmals die Chance auf eine kostenlose Bahnfahrt.

Die Freifahrten erhalten grundsätzlich nur Inhaber einer BahnCard 25 oder BahnCard 50. Zwar wird die My BahnCard in den Bedingungen nicht ausdrücklich genannt, es ist aber davon auszugehen, dass die Aktion auch für junge Bahnreisende gilt. Zudem darfst du keine Werbesperre aktiviert haben, da dir die Deutsche Bahn sonst aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Gutscheine zuschicken darf.

Alle Gutscheine für die BC-Freifahrt sind maximal sechs Monate gültig. Die Verbindungen, für die du die Freifahrtsgutscheine einsetzen kannst, sind allerdings kontingentiert. Zudem besteht eine Zugbindung, sodass du dich bereits bei der Einlösung der BahnCard-Freifahrt auf eine bestimmte Zugverbindung festlegen musst. Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.

Freifahrtsgutschein der Bahn per Post oder E-Mail

Den Freifahrtsgutschein verschickt die Deutsche Bahn an die BahnCard-Inhaber entweder per E-Mail oder Briefpost. Wenn du deine Freifahrt per Post erhalten haben solltest, lässt sich der Gutschein nur im Reisezentrum oder in einer DB Agentur in eine BahnCard-Freifahrt eintauschen. Eine Online-Einlösung ist hier also nicht vorgesehen.

Per E-Mail verschickte Gutscheine für Inhaber einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 enthalten hingegen einen speziellen Code. Diesen kannst du nach Start der Aktion auf der Website der Bahn in deine eigentliche Fahrkarte umwandeln. Den Link dazu findest du direkt in der E-Mail. Nach der Buchung erhältst du dann ein digitales Ticket.

Der Freifahrtscode ist personalisiert und lässt sich somit nur von dir persönlich nutzen. Die Buchung eines Tickets für einen Dritten ist also ausgeschlossen – selbst wenn dieser ebenfalls über eine BahnCard verfügen sollte. Bei der Kontrolle im Zug musst du dann deine Fahrkarte über die BahnCard-Freifahrt zusammen mit deiner BahnCard vorlegen.

Zugbindung bei BahnCard-Freifahrt

Die Freifahrt für Inhaber einer BahnCard gilt im innerdeutschen Fernverkehr in der ersten oder zweiten Klasse. Reisen außerhalb Deutschlands sind damit also nicht möglich, in diesem Fall kannst du höchstens eine BahnBonus-Freifahrt ins Ausland buchen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der ausländische Bahnhof gleichzeitig ein Grenztarifpunkt der Deutschen Bahn ist. Darunter fallen beispielsweise Salzburg oder der badische Bahnhof in Basel.

 ZRB-Kurzinfo: BahnCard-Freifahrt
Zeitraum: monatliche Aktion ab 26. April 2018
Einlösung:
  • Gutschein per Post: im Reisezentrum oder in einer DB Agentur
  • Gutschein per E-Mail: auf der Website der Bahn (Link in E-Mail enthalten)
Freifahrt: Freifahrt in der ersten oder zweiten Klasse innerhalb Deutschlands, die verfügbaren Verbindungen sind kontingentiert
Reisezeitraum: maximal sechs Monate nach Ausgabe des Gutscheins über die BahnCard-Freifahrt
Züge: ICE, IC, EC, Nahverkehr im Vor- und Nachlauf möglich
Zugbindung: ja
Voraussetzung: Aktion gilt nur für volljährige Inhaber einer BahnCard 25 oder BahnCard 50, die keine Werbesperre erteilt haben und in Deutschland wohnen

Die BC-Freifahrt ist außerdem nur verfügbar, wenn mindestens eine Teilstrecke im ICE, IC oder EC zurückgelegt wird. Zudem kannst du im neuen Eurocity-Express von Frankfurt nach Mailand zumindest auf dem Teilstück bis nach Basel Bad reisen. Die Nutzung des Nahverkehrs im Vor- oder Nachlauf ist ebenfalls erlaubt. Dies dürfte auch für nichtbundeseigene Eisenbahnen gelten.

Bei der BahnCard-Freifahrt gibt es allerdings eine Zugbindung. Deshalb legst du dich bereits bei der Einlösung des Gutscheins auf einen Reisetag und eine bestimmte Verbindung an diesem Tag fest. Du darfst dann nur die Fernverkehrszüge nutzen, die auf deiner Fahrkarte oder deinem digitalen Bahnticket genannt werden. Im Nahverkehr gibt es hingegen keine Zugbindung. Für ausgelastete Züge – wie etwa die ICE-Sprinter zwischen München und Berlin – dürften die verfügbaren Kontingente außerdem recht gering sein.

Weitere interessante Aktionen für BahnCard-Inhaber

Neben der Freifahrt bietet die Deutsche Bahn für ihre BahnCard-Inhaber auch sonst viele Aktionen. So erhältst du etwa regelmäßig Gutscheine oder eine Mitfahrerfreifahrt. Teilweise verschickt die Bahn auch ein Probe-Upgrade für die BahnCard der ersten Klasse, wenn du eine BahnCard 25 oder 50 der zweiten Klasse besitzt. Für Inhaber einer Probe-BahnCard gelten solche Aktionen allerdings meist nicht.

Darüber hinaus nimmst du als BahnCard-Kunde auch am BahnBonus-Prämienprogramm teil. Bei diesem sammelst du Bonuspunkte, die du später zum Beispiel in eine innerdeutsche Prämienfreifahrt eintauschen kannst. Zu Beginn des Jahres gab es auch hier eine tolle Aktion, bei der du dir die Bahn-Freifahrten schon für 500 BahnBonus-Punkte sichern konntest.

Hast du als BahnCard-Inhaber einen Gutschein über eine Freifahrt bekommen? Ich freue mich auf deinen Kommentar.

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