Deutsche Bahn verschenkt Freifahrten an BahnCard-Inhaber
Wenn du eine BahnCard besitzt, kannst du dich vielleicht schon bald über eine kostenlose Bahnfahrt freuen. Ab April verschenkt die Deutsche Bahn nämlich jeden Monat innerdeutsche Freifahrten an BahnCard-Inhaber. Was du dabei beachten solltest und wie du den Freifahrtsgutschein einlösen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.
Freifahrt für BahnCard-Inhaber im September 2018
Am 24. September 2018 erhalten volljährige Inhaber eine BahnCard 25 oder BahnCard 50 aus Deutschland per E-Mail einen personalisierten Gutschein über eine innerdeutsche Bahnfahrt. Diesen kannst du dann in einem speziellen Buchungsbereich auf der Website der Deutschen Bahn für eine Fahrt in der ersten oder zweiten Klasse einlösen.
Hinweis (24. September): Aus Bahnkreisen ist inzwischen zu hören, dass die Aktion nur für BahnCard-Inhaber gelten soll, die die BahnCard mindestens seit drei Jahren besitzen. In den Beförderungsbedingungen ist diesbezüglich allerdings keine solche Einschränkung vorhanden.
ZRB-Kurzinfo: BahnCard-Freifahrt im September 2018 | |
Zeitraum: | Ausgabe des Gutscheincodes am 24. September 2018 |
Einlösung: | bis 16. Dezember 2018 auf der Website der Bahn (Link in E-Mail enthalten) |
Freifahrt: | in der ersten oder zweiten Klasse innerhalb Deutschlands, die verfügbaren Verbindungen sind kontingentiert |
Züge: | ICE, IC, EC, Nahverkehr im Vor- und Nachlauf möglich |
Zugbindung: | ja |
Voraussetzung: | Aktion gilt nur für volljährige Inhaber einer BahnCard 25 oder BahnCard 50, die keine Werbesperre erteilt haben und in Deutschland wohnen |
Der Einlösung ist bis einschließlich 16. Dezember 2018 möglich. Dabei solltest du allerdings beachten, dass Freifahrten nach dem Fahrplanwechsel voraussichtlich erst ab Mitte Oktober gebucht werden können. Mindestens eine Teilstrecke der BC-Freifahrt muss außerdem in einem Fernverkehrszug zurückgelegt werden und es gibt eine Zugbindung. Die Anzahl der Verbindungen ist kontingentiert und eine Stornierung ausgeschlossen.
Ursprünglicher Artikel von April 2018:
Monatliche Aktion: Inhaber einer BahnCard erhalten eine ICE-Freifahrt
Am 26. April 2018 startet die Deutsche Bahn eine neue Aktion: Dann verschickt sie erstmals Gutscheine über Freifahrten an BahnCard-Inhaber. Die Freifahrten lassen sich in der ersten und zweiten Klasse für Reisen im Fernverkehr durch ganz Deutschland einsetzen.
Die Auswahl der BahnCard-Inhaber, die eine Freifahrt von der Bahn geschenkt bekommen, erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Wenn du im April nicht zum Zuge kommen solltest, musst du dich aber nicht unbedingt ärgern: Die Deutsche Bahn möchte diese Aktion künftig nämlich einmal pro Monat durchführen. Somit hast du gleich mehrmals die Chance auf eine kostenlose Bahnfahrt.
Die Freifahrten erhalten grundsätzlich nur Inhaber einer BahnCard 25 oder BahnCard 50. Zwar wird die My BahnCard in den Bedingungen nicht ausdrücklich genannt, es ist aber davon auszugehen, dass die Aktion auch für junge Bahnreisende gilt. Zudem darfst du keine Werbesperre aktiviert haben, da dir die Deutsche Bahn sonst aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Gutscheine zuschicken darf.
Alle Gutscheine für die BC-Freifahrt sind maximal sechs Monate gültig. Die Verbindungen, für die du die Freifahrtsgutscheine einsetzen kannst, sind allerdings kontingentiert. Zudem besteht eine Zugbindung, sodass du dich bereits bei der Einlösung der BahnCard-Freifahrt auf eine bestimmte Zugverbindung festlegen musst. Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.
Freifahrtsgutschein der Bahn per Post oder E-Mail
Den Freifahrtsgutschein verschickt die Deutsche Bahn an die BahnCard-Inhaber entweder per E-Mail oder Briefpost. Wenn du deine Freifahrt per Post erhalten haben solltest, lässt sich der Gutschein nur im Reisezentrum oder in einer DB Agentur in eine BahnCard-Freifahrt eintauschen. Eine Online-Einlösung ist hier also nicht vorgesehen.
Per E-Mail verschickte Gutscheine für Inhaber einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 enthalten hingegen einen speziellen Code. Diesen kannst du nach Start der Aktion auf der Website der Bahn in deine eigentliche Fahrkarte umwandeln. Den Link dazu findest du direkt in der E-Mail. Nach der Buchung erhältst du dann ein digitales Ticket.
Der Freifahrtscode ist personalisiert und lässt sich somit nur von dir persönlich nutzen. Die Buchung eines Tickets für einen Dritten ist also ausgeschlossen – selbst wenn dieser ebenfalls über eine BahnCard verfügen sollte. Bei der Kontrolle im Zug musst du dann deine Fahrkarte über die BahnCard-Freifahrt zusammen mit deiner BahnCard vorlegen.
Zugbindung bei BahnCard-Freifahrt
Die Freifahrt für Inhaber einer BahnCard gilt im innerdeutschen Fernverkehr in der ersten oder zweiten Klasse. Reisen außerhalb Deutschlands sind damit also nicht möglich, in diesem Fall kannst du höchstens eine BahnBonus-Freifahrt ins Ausland buchen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der ausländische Bahnhof gleichzeitig ein Grenztarifpunkt der Deutschen Bahn ist. Darunter fallen beispielsweise Salzburg oder der badische Bahnhof in Basel.
ZRB-Kurzinfo: BahnCard-Freifahrt | |
Zeitraum: | monatliche Aktion ab 26. April 2018 |
Einlösung: |
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Freifahrt: | Freifahrt in der ersten oder zweiten Klasse innerhalb Deutschlands, die verfügbaren Verbindungen sind kontingentiert |
Reisezeitraum: | maximal sechs Monate nach Ausgabe des Gutscheins über die BahnCard-Freifahrt |
Züge: | ICE, IC, EC, Nahverkehr im Vor- und Nachlauf möglich |
Zugbindung: | ja |
Voraussetzung: | Aktion gilt nur für volljährige Inhaber einer BahnCard 25 oder BahnCard 50, die keine Werbesperre erteilt haben und in Deutschland wohnen |
Die BC-Freifahrt ist außerdem nur verfügbar, wenn mindestens eine Teilstrecke im ICE, IC oder EC zurückgelegt wird. Zudem kannst du im neuen Eurocity-Express von Frankfurt nach Mailand zumindest auf dem Teilstück bis nach Basel Bad reisen. Die Nutzung des Nahverkehrs im Vor- oder Nachlauf ist ebenfalls erlaubt. Dies dürfte auch für nichtbundeseigene Eisenbahnen gelten.
Bei der BahnCard-Freifahrt gibt es allerdings eine Zugbindung. Deshalb legst du dich bereits bei der Einlösung des Gutscheins auf einen Reisetag und eine bestimmte Verbindung an diesem Tag fest. Du darfst dann nur die Fernverkehrszüge nutzen, die auf deiner Fahrkarte oder deinem digitalen Bahnticket genannt werden. Im Nahverkehr gibt es hingegen keine Zugbindung. Für ausgelastete Züge – wie etwa die ICE-Sprinter zwischen München und Berlin – dürften die verfügbaren Kontingente außerdem recht gering sein.
Weitere interessante Aktionen für BahnCard-Inhaber
Neben der Freifahrt bietet die Deutsche Bahn für ihre BahnCard-Inhaber auch sonst viele Aktionen. So erhältst du etwa regelmäßig Gutscheine oder eine Mitfahrerfreifahrt. Teilweise verschickt die Bahn auch ein Probe-Upgrade für die BahnCard der ersten Klasse, wenn du eine BahnCard 25 oder 50 der zweiten Klasse besitzt. Für Inhaber einer Probe-BahnCard gelten solche Aktionen allerdings meist nicht.
Darüber hinaus nimmst du als BahnCard-Kunde auch am BahnBonus-Prämienprogramm teil. Bei diesem sammelst du Bonuspunkte, die du später zum Beispiel in eine innerdeutsche Prämienfreifahrt eintauschen kannst. Zu Beginn des Jahres gab es auch hier eine tolle Aktion, bei der du dir die Bahn-Freifahrten schon für 500 BahnBonus-Punkte sichern konntest.
Hast du als BahnCard-Inhaber einen Gutschein über eine Freifahrt bekommen? Ich freue mich auf deinen Kommentar.
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So langsam frage ich mich ja doch, wieso ich eigentlich nie Gutscheine oder Aktionsangebote bekomme. Aber als BC100-Inhaber zieht man ja sowieso regelmäßig den Kürzeren bei der Bahn.
Naja, das stimmt so nicht. BahnCard 100-Inhaber bekommen zum Beispiel ebenfalls Gutscheine. Teilweise dann sogar in Höhe von ein paar 100 Euro. Ich denke das ist auch nicht so schlecht.
Ansonsten: Wenn du gar keine Angebote bekommst, ist eventuell eine Werbesperre aktiv. Beim Kauf der nächsten BC 100 dann unbedingt darauf achten, dass der Mitarbeiter im Reisezentrum einen Haken beim Punkt „Zustimmung zu Werbung und Angeboten“ setzt. Einige machen das nämlich nicht, weil sie davon ausgehen, dass die meisten Leute eh keine Angebote erhalten möchten.
die ganzen Newsletter, die 19€ Sparpreise etc. bewerben, erreichen mich ja auch. Oder ist das mal wieder dieses wunderbare Datensilo zwischen Bahn und Bahncard-Services? Dann würd mich natürlich nix mehr wundern…
Es gibt jedenfalls auch Newsletter vom BahnCard-Service. Ob die Werbesperre vermerkt sein kann, aber man dennoch Newsletter erhält, weiß ich allerdings nicht.
Das ist wahrscheinlich das einzige Unternehmen, das Aktionen für Bestands- bzw. Dauerkunden durchführt. In anderen Branchen (Strom, DSL, Handy etc.) wird man als Bestands- bzw. Dauerkunde mit Preiserhöhungen konfrontiert. Aktionen erhalten immer nur Neukunden.
Ich find’s ne super Nachricht und ne super Sache!
Ich bezweifle, dass viele Tickets vergeben werden. In den BB tauchen immer wieder solch tolle Aktion auf, habe aber noch von niemandem gehört/gelesen der sie bekommen hat. Möglicherweise bekommt man die nur, wenn man trotz BahnCard nur wenig fährt
Also zumindest von den Mitfahrerfreifahrten bekommen ich gefühlt 1,5 Trillionen. Die kann ich aber auch meist nicht nutzen. Kenne auch etliche andere, denen es ähnlich geht…
Ich meinte auch eher die 60€ Gutscheine. Die einfachen Sachen bekomme ich auch.
Den bekomme ich auch ab und zu – allerdings meistens dann, wenn ich keinen brauche. Und wenn ich einen brauche – so wie jetzt – dann habe ich keinen ;-) Vielleicht wäre ein Verschenk/Tauschservice von Gutscheinen dieser Art auf deiner Seite eine gute Idee?
Hab auch noch nie was von der Bahn bekommen, die einzigen Freifahrten gab es mal bei der Hanuta Aktion.
Habe meine BC25 nun im zweiten Jahr und bisher keine E-Mail bekommen. Nehme also mal an, dass das mit den mind. 3 Jahren wohl stimmt und ich mich gestern (da stand noch nichts von der Bedingung dort) zu früh gefreut habe.
Ich habe bisher von noch niemanden gehört, der die Freifahrt erhalten hat (auch nicht Leute, die die BahnCard schon länger haben). Etwas merkwürdig ist das schon…
Hallo David,
Wenn du schon Aktionen der deutschen Bahn veröffentlichst, dann bitte richtig.
Ich habe mich dort direkt erkundigt, nach dem ich deinen eintrag gelesen habe.
Die Bahn verschenkt dieses nicht an alle Kunden, sondern nur an Topkunden oder an Comfortkunden die schon seit mindestens 3 Jahren oder länger diesen Status besitzen. Sie sagten dies hatte auch nichts mit einer Werbesperre zutun.
Wer allerdings eine Werbesperre besitzt, der bekommt natürlich gar keine Gutscheine zugesandt. Diese Gutscheine sind aber andere sachen wie z.B. ein Mitfahrergutschein oder ein 10 Euro Gutschein, solche Sachen. haben aber nix mit dem zutun was du da Schreibst mit der Freifahrt für BahnCard-Inhaber.
Kleiner Tipp von Kunde zu Kunde.
Wenn du esöffentlich für die Kunden schreibst, dann informiere dich vorher ganz genau.
Hallo Ginie,
die oben genannte Aktion war so in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn zu finden. Eine Einschränkung auf Comfort-Kunden gab es darin nicht.
Viele Grüße
David
Komplettes Blödsinn, dass nur Deutsche BahnCardingaber eine Gratusfahrt bekommen. Warum nicht-Deutsche nicht? Wir zahlen ja auch denselben Preis für eine BC? Das ist ein Verstoss gegen die EU-Gesetze, welche vorschreibwn, dass egal ist wo jemand genau in der EU wohnt. Er/sie hat bei nachgekommenden Zahlungspflichte Recht auf was Unternehmen für z. B. Karteninhaber angeboten wird.