EU-Parlament will Fahrgastrechte bei gestückelten Tickets | Zugreiseblog

EU-Parlament will Fahrgastrechte bei gestückelten Tickets

David

Hi, ich bin David, der Gründer des Zugreiseblog. Hier erfährst du alles zum Slow Traveling per Zug – egal, ob beim Interrail in Europa, Work and Travel in Australien oder beim Backpacking durch Südostasien. Du bist neu hier? Dann lies am besten, worum es in meinem Bahnblog geht.

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14 Antworten

  1. adefghi sagt:

    Ich bin mal gespannt, wie dann künftig bei Zeitkarten oder BC100 entschädigt wird. Hier wäre auch mal eine Anpassung der 10/15€-Pauschale gerechtfertigt (und eigentlich auch mal eine Anhebung der Kappungsgrenze, 25% des BC-Wertes sind – so man häufig Verspätungs-anfällige Verbindungen nutzen muss – ja auch eigentlich ein Witz).

    Hoffen wir, dass das mal ein Ansporn ist, die Pünktlichkeit (deutlich) zu erhöhen.

    • David sagt:

      Es wird im Bezug auf Zeitkarten nur von einer „angemessenen Entschädigung“ gesprochen, genaue Prozentzahlen oder ähnliches gibt es also nicht. Allerdings findet sich darin jetzt eine Klausel, wonach der Zeitkarteninhaber künftig nachweisen muss, dass er mit dem verspäteten Zug auch tatsächlich gefahren ist.

  2. Stefan sagt:

    Warum keine Entschädigung, die über den Ticketpreis hinaus geht? Bei 3 Stunden Verspätung im Flugverkehr bekomme ich auch 250€-

    • David sagt:

      Die Fluggastrechte sind deutlich restriktiver als die Fahrgastrechte. Ich würde da nicht tauschen wollen. Es hat schon einen Grund, weshalb sich auf dem Fluggastrechtemarkt zahlreiche „Rechteeintreiber“ tummeln, während die Geltendmachung von Fahrgastrechten in Deutschland im Regelfall absolut unproblematisch abläuft.

  3. Benedikt sagt:

    Ein Einreichen des Formulars online wäre wirklich mal ein richtig sinnvoller Schritt gewesen, grundsätzlich aber eine meiner Meinung nach positive Verbesserung der Fahrgastrechte. Vor allem im Falle der gestückelten Tickets.. Letztens bin ich für 30€ weniger nach Südtirol und zurück gekommen, nur weil ich innerhalb Deutschlands den Sparpreis Aktion gebucht habe und danach die Fahrt nach Italien einzeln. Umso besser, dass man dann nicht mehr Zittern muss, ob die Verbindung klappt.

  4. Tarifdschungler sagt:

    Hallo David!
    Danke für die umfassende Info, wesentlich mehr als ich bisher aus Zeitungen in Erfahrung bringen konnte.

    Würden die neuen Bestimmungen, sofern sie je in Kraft treten, auch bei Reisen im intermodalen Verkehr greifen, also bei Benützung von Bahn und Bussen, international und national, insbesondere auch in Verkehrsverbünden?

    Für die EU-Gesetzgebung sollte es zwar keinen Unterschied zwischen nationalen und internationalen Reisen geben, sie lässt aber immer wieder nationalen Spielraum (auch nach unten) zu. Und die hauptsächlich in Mitteleuropa existierenden Verkehrsverbünde waren für die EU bisher ein weißer Fleck.

    • David sagt:

      Hallo,

      zum intermodalen Verkehr wurde darin wohl nichts geregelt. Es gibt zwar eine Regelung, die die Eisenbahnen verplichten soll, Durchgangsfahrkarten und grenzüberschreitende Tickets anzubieten, aber das bezieht sich nur auf reine Eisenbahnleistungen.

      Die Zeitkartenregelung (siehe im Kommentar weiter oben) gilt ebenfalls nur für den Bahnverkehr.

      Die Verbünde sind insoweit betroffen, als das EU-Parlament die Möglichkeit eröffnen will, dass im Stadtverkehr die Fahrgastrechte nicht gelten müssen. Die Kommission hat da übrigens an eine deutlich weitreichendere Regelung gedacht:

      „Schienenpersonenverkehrsdienste des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs oder Regionalverkehrs unterscheiden sich ihrer Art nach von Fernverkehrsdiensten. Die Mitgliedstaaten sollten daher die Möglichkeit haben, Schienenpersonenverkehrsdienste des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs oder Regionalverkehrs, die keine grenzüberschreitenden Dienste innerhalb der Union sind, von bestimmten Vorschriften über Fahrgastrechte auszunehmen.“

      Viele Grüße

      David

  5. Dominic sagt:

    Wer soll bei gestückelten Tickets dann die Entschädigung zahlen?

  6. Basti sagt:

    Ich bin auch mal gespannt, in wie weit sich ein sonst pünktlicher Anbieter das Geschäft mit zeitgebundenen Tickets versauen lässt, weil ein unliebsamer Mitbewerber Anschlussreisende konstant zu spät am Bahnhof absetzt. Ist bestimmt toll, wenn man für sein eigenes Unternehmen dann die Zugbindung aufheben muss, obwohl man selbst dafür gar nichts kann. Zubringer-Anbieter, die z.B. im Nahverkehr agieren, könnten dann fein raus sein, während das günstige ICE-Sparpreis-Anschlussticket ruckzuck zum Flex-Ticket wird (nicht dass die DB pünktlich wäre, mir geht’s erst mal ums Prinzip).

    Wie wird bei Stückelungen eigentlich die Umstiegszeit bewertet? Fällt das flach? Wenn mein Zug normal von gegenüber fährt und ich auf eine Minute genau buche, weil das locker reicht, der Zug dann aber an einem weit entfernten Gleis abweichend einfährt, wer ist dann schuld? Bei durchgehenden Fahrten wird der Fußweg mitberechnet plus Puffer, damit die Unternehmen sich keine Probleme einheimsen – und wenn der Fußweg sich verlängert, dann gelten die entsprechenden Zeiten, die das Unternehmen selbst festlegt. Muss man die dann selbst ermitteln?

    Auch frage ich mich, in wie weit man mit Spätbuchertricks sein Sparpreis-Ticket dann zwangsumwandeln kann. Wenn man schon weiß, dass ein Zug den Bahnhof nicht mehr erreicht, reicht ja schon das Vorhandensein dieses Tickets, z.B. via Online-Kauf. Wer prüft denn, ob man wirklich in dem Zug saß? Wenn dann müsste die Bahn dann einführen, dass man für Fahrgastrechte zwingend die Bestätigung vom Zugführer braucht. Der Zug darf halt bei Kauf noch nicht an der letzten Haltestelle, von der er der laut Fahrplan ein sinnvolle Zubringer war, abgefahren oder zwischenzeitlich ersetzt worden sein, aber mittels Verspätungsfinder sollte es nicht schwer sein, irgendeinen zu spät ankommenden Zug zu ermitteln. Dann ist der spontane Kauf eines zusätzlichen NV-Tickets oder kurzen Fernverkehrsticket sicherlich günstiger als ein neues Flexticket zu kaufen, weil man doch 2 Stunden später fahren will. Gewisser Aufwand, aber bewerkstelligbar. Vor der Stückelungsregel ging das nicht – da musste man sich ja im voraus festlegen, von wo man kommt.

  7. Mike sagt:

    Bis 59 Minuten: 0% LOOOL
    Lobby-Arbeit macht sich wieder einmal voll bezahlt.
    @Basti: Wer hat so viel Zeit so einen Roman zu lesen?

  8. Frank_Z sagt:

    Die Reiseauskunft der DB zeigt mir eine Verdindung nach Frankfurt an, eine Kombination aus RE und Flixzug (nur kann diese Kombination nicht über die Reiseauskunft als ein Ticket gebucht werden, das Anschlussticket der DB, das dort gebucht werden kann, kostet mehr als ein normales Flexpreisticket auf der Relation). Wenn jetzt der RE Verspätung hat und ich den Flixzug nicht erreiche, kann ich dann jeden DB Zug nehmen, oder nur den nächsten Flixzug 7, 17, 24 oder sogar 31 Stunden später? Zahlt in dem Fall die Bahn dann die Übernachtung?

    Hier in Baden-Württemberg fallen auf meiner Strecke gefühlt täglich Züge aus, wegen technischen Defekten (u. A. alte Silberlinge), Personalmangel oder Verspätung aus vorheriger Fahrt. Letztens habe ich glücklicherweise spät abends noch in die App geschaut und gesehen, dass mein IC früh morgens entfällt und ich einen früheren RE nehmen soll. Eine Email Benachrichtigung wäre gut gewesen, Flix ist da aber keinen deut besser, der Anschlussbus am nächsten Tag wurde am Fernbusbahnhof in München sogar am Bussteig noch angezeigt, obwohl er ausfällt und der Warteraum noch nicht offen.

  9. Jonah sagt:

    Wie ist hier der aktuelle Stand? Wenn ich ein Fernverkehrsticket habe mit Zugbindung (mytrain) und deswegen den Nahverkehrszubringer extra buchen muss, wird die Bahn mich in einem anderen ICE mitnehmen, falls der NV verspätet ist?

  10. Michael sagt:

    Es gilt wenn ich es richtig sehe seit 2021 die Neufassung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0782 Der Punkt ist jetzt in Artikel 12 geregelt, allerdings anders als in der in diesem Bericht beschriebenen Parlamentszwischenfassungvon 2018.
    Unklar bleibt es m.E. aber, ob es auch bei gestückelten Fahrkarten ein Recht auf Weiterreise in einem anderen Zug gibt oder nur das Recht auf Entschädigung.

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