Gutschein für BahnCard-Inhaber: Bis zu 260 € sichern | Zugreiseblog

Gutschein für BahnCard-Inhaber: Bis zu 260 Euro als Ostergeschenk

David

Hi, ich bin David, der Gründer des Zugreiseblog. Hier erfährst du alles zum Slow Traveling per Zug – egal, ob beim Interrail in Europa, Work and Travel in Australien oder beim Backpacking durch Südostasien. Du bist neu hier? Dann lies am besten, worum es in meinem Bahnblog geht.

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13 Antworten

  1. Atari-Frosch sagt:

    und darfst keine Werbesperre aktiviert haben.

    Man bekommt also einen Gutschein mit ziemlich starken Einschränkungen beim Fahrscheinkauf dafür, daß man sich mit (personalisierter?) Werbung bombardieren läßt. Das ganze wird mit schönen Worten umschrieben, damit man glaubt, davon auch noch einen echten Vorteil zu haben. Datenschutz ist ja eh nur für Weicheier.

    Hast Du da eine Pressemitteilung der Bahn abgeschrieben? :-(

    • David sagt:

      Der Gutschein ist nunmal selbst Werbung und darf deshalb nach § 3, 7 UWG nur nach vorheriger Zustimmung des Verbrauchers übersandt werden. Wenn du möchtest, dass künftig solche Werbung ohne vorherige Zustimmung übersandt werden darf, solltest du dich dafür politisch einsetzen.

      Im Übrigen erkenne ich nicht, was die von dir genannten „ziemlich starken Einschränkungen beim Fahrscheinkauf“ sein sollen. Bis auf die Ablauffrist der Gutscheine (1 Jahr) gibt es keine weiteren Einschränkungen. Gültig für alle Tickets, es gibt keinen Mindestfahrkartenwert oder ähnliches. Dass das ganze nur im Reisezentrum möglich ist, liegt daran, dass die Gutscheine personalisiert sind, damit sie nicht massenhaft bei Ebay landen.

  2. Jörg sagt:

    Woher hast Du denn die Info/Zuversicht, dass es diesmal besonders viele Gutscheine sein werden? Gibt es eine konkrete Zahl?
    Gilt die Aktion nur für reguläre Jahres-Bahncards oder auch für die Probe-Bahncards?

    • David sagt:

      Eine konkrete Zahl kenne ich nicht. Wenn die Gutscheine an ähnlich viele Kunden verteilt werden wie bei den anderen Aktionen, sollten davon einige profitieren. Wie Yann schon schreibt: Irgendwas bekommt man bei der Bahn schließlich immer.

      Die Aktion gilt nur für reguläre BahnCards und My BahnCards.

      Was die Aktion aus meiner Sicht so außergewöhnlich macht, ist die Höhe des Gutscheins. 260 Euro (bei BahnCard 50 1. Klasse) sind schon mal eine Hausnummer. Und selbst die 35 Euro für Inhaber einer regulären BahnCard 25 (2. Klasse) können sich sehen lassen.

      Gutscheine in dieser Dimension gab es meines Wissens in der Vergangenheit nur mal aus Kulanz an BahnCard 100-Inhaber, die von Bauarbeiten betroffen waren. Letztes Jahr gab es außerdem einen recht hohen Gutschein für das Upgrade der BahnCard 50.

  3. Yann sagt:

    Die Bahn ist neben Conrad eine der wenigen Firmen die sehr viele Gutscheine Verteilen. Geldwerte Rabatte, extra Bonuspunkte, kostenlose 1. Klasse Bahnkarten upgrades, Mitfahrerfreifahrten, 1. Klasse Upgraded für ein paar Euro uvm. Dafür lasse ich mir gerne Informationen zu aktuellen Bahn Angeboten schicken.

  4. Anaustralia sagt:

    Wo genau ist die Werbesperre? Ich finde nur eine Newsletter-Anmeldung. Ist es das? Danke und Grüße,

    • David sagt:

      Bei der BahnCard-Bestellung konntest du angeben, ob dich die Bahn über Angebote informieren darf. Wenn du schon bisher Gutscheine, Mitfahrerfreifahrten oder ähnliches bekommen haben solltest, hast du auch keine Werbesperre aktiviert.

  5. Jörg sagt:

    In den Beförderungsbedingen der Bahn steht doch nur, dass der Versand der Gutscheine im April erfolgt. Das heißt doch nicht zwingend, dass sich die Aktion an Kunden richtet, die im April eine entsprechende gültige Bahncard haben (so wie du es geschrieben hast). Der Stichtag, der entscheidet, ob man in die Verlosung kommt, könnte ja genauso schon im März liegen.

    • David sagt:

      Hallo Jörg,

      die Formulierung „Inhaber einer gültigen BahnCard (…) erhalten im April“ lässt sich meines Erachtens nur so interpretieren, dass bei Übersendung des Gutscheins die BahnCard auch gültig sein muss. Wenn du es anders interpretierst, wäre der frühestmögliche Tag für die Feststellung der Gültigkeit der 27.3. (Veröffentlichung der BB).

      Wann der genaue Stichtag für die Teilnahme ist, ist dann wieder eine andere Frage. Theoretisch könnte die Bahn ja auch irgendwann im März einige Kunden auswählen, deren BC im April gültig ist.

      Viele Grüße

      David

  6. Bernd sagt:

    Kommt das per email? Drei Tage nach deiner news?

    • David sagt:

      Nein, er wird laut Beförderungsbedingungen per Post verschickt. Es erhalten auch nicht alle BC-Inhaber einen Gutschein, sondern nur einige (Zufallsprinzip).

  7. Bernd sagt:

    Hier gab’s nichts :/

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