Weihnachten 2017: Bahn verschenkt Gutscheine an BahnCard-Inhaber
Schöne Bescherung: Im Dezember verschickt die Deutsche Bahn an zufällig ausgewählte Inhaber einer BahnCard Gutscheine im Wert von bis zu 100 Euro. Diese kannst du innerhalb eines Jahres im Reisezentrum für deine nächste Bahnfahrt einlösen. Mehr zu den Weihnachtsgutscheinen der Bahn erfährst du in diesem Beitrag.
Bis zu 100 Euro als Bahn-Gutschein zu Weihnachten
Zu Weihnachten verschenkt die Deutsche Bahn in diesem Jahr einen Gutschein an Inhaber einer BahnCard. Die Aktion startet am 12. Dezember 2017, wobei du den Weihnachtsgutschein mit der normalen Briefpost erhältst, wenn du zufällig dafür ausgewählt worden bist. Die Bahngutscheine haben einen Wert von bis zu 100 Euro und lassen sich ausschließlich für den Kauf von Fahrkarten verwenden.
Die genaue Höhe des Weihnachtsgutscheins hängt dabei von deiner aktuellen BahnCard ab. So erhalten Inhaber einer BahnCard 25 einen Bahngutschein über 50 Euro. Sofern du eine BahnCard 50 besitzt, hast du sogar die Chance auf zwei Gutscheine über 50 Euro und somit im Gesamtwert von 100 Euro. Die Weihnachtsaktion der Bahn gilt ebenfalls für alle Inhaber einer My BahnCard 25 oder My BahnCard 50.
Die Gutscheine der Bahn zu Weihnachten 2017 haben eine Laufzeit von einem Jahr und gelten bis einschließlich 11. Dezember 2018. Zudem sind sie personalisiert und lassen sich daher nicht übertragen. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrags ist ebenfalls nicht möglich.
Update (17. Dezember 2017): Weihnachtsgutschein an Newsletter-Abonnenten
Am 21. Dezember verschickt die Deutsche Bahn außerdem einen Bahn-Gutschein an alle Abonnenten ihres Newsletters. Der Weihnachtsgutschein hat einen Wert von 10 Euro und lässt sich bis einschließlich 31. Dezember 2017 für Fahrten zwischen dem 2. Januar und 28. Februar 2018 auf der Website der Bahn* oder im DB Navigator einlösen. Der Mindestbestellwert des Tickets beträgt 49 Euro.
Gutscheine nur für ausgewählte BahnCard-Inhaber im Dezember
Die Weihnachtsgutscheine verteilt die Deutsche Bahn an ausgewählte BahnCard-Inhaber mit Wohnsitz in Deutschland. Die Auswahl erfolgt dabei rein nach dem Zufallsprinzip. Somit ist es also beispielsweise egal, ob du sonst besonders oft oder eher weniger mit der Bahn fährst. Um für die Aktion berücksichtigt zu werden, benötigst du lediglich eine BahnCard 25 oder BahnCard 50, wobei auch die My BahnCard für junge Leute zählt.
Inhaber einer BahnCard 100 gehen diesmal allerdings leider leer aus. Bei der vergleichbaren Oster-Aktion für BahnCard-Inhaber haben sie hingegen noch einen Gutschein über 130 Euro oder sogar 260 Euro erhalten. Möglicherweise wird es für sie aber zu Weihnachten noch eine eigene Aktion geben.
ZRB-Übersicht: Gutschein für BahnCard-Inhaber zu Weihnachten | |
Erhältlich für: | zufällig ausgewählte Inhaber einer am 12. Dezember 2017 gültigen BahnCard 25 und 50 oder einer My BahnCard 25 und 50 |
Einlösbar: | 12. Dezember 2017 bis 11. Dezember 2018 im DB Reisezentrum oder DB Agentur |
(My) BahnCard 25: | 50 Euro |
(My) BahnCard 50: | 100 Euro (2 Gutscheine à 50 Euro) |
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Der Stichtag für den Weihnachtsgutschein ist der 12. Dezember 2017. Wenn du dir also bis zu diesem Datum eine BahnCard zulegst, besteht zumindest theoretisch noch die Möglichkeit, dass du einen Gutschein der Bahn als Geschenk erhältst. Eine Probe-BahnCard reicht hierfür allerdings nicht, ebenso wenig eine Jugend-BahnCard 25, da du volljährig sein musst.
Darüber hinaus darfst du keine Werbesperre erteilt haben, um für die Weihnachtsaktion der Bahn ausgewählt zu werden. Im Regelfall legst du bereits beim Kauf der BahnCard fest, ob du Werbeangebote erhalten möchtest. Teilweise wirst du aber auch bei Gewinnspielen der Bahn oder beim Abonnieren des Newsletters danach gefragt. Diese Frage solltest du also mit einem „Ja“ beantworten, wenn du künftig Gutscheine, Mitfahrerfreifahrten, zusätzliche BahnBonus-Punkte oder andere Geschenke im Rahmen von Bahnaktionen erhalten möchtest.
Weihnachtsgutscheine der Deutschen Bahn einlösen
Die einzelnen Weihnachtsgutscheine der Deutschen Bahn haben einen Wert von 50 Euro. Während du mit einer BahnCard 25 nur einen einzigen Reisegutschein erhältst, bekommen BahnCard 50-Inhaber gleich zwei Gutscheine und somit insgesamt ein Guthaben von 100 Euro. Dabei ist es jeweils egal, ob du eine BahnCard der ersten oder zweiten Klasse besitzt.
Die Gültigkeit der Gutscheine beträgt ein Jahr. Du kannst sie bis einschließlich 11. Dezember 2018 ausschließlich im Reisezentrum oder in einer Bahnagentur beim Kauf einer Fahrkarte einlösen. Da die Reisegutscheine aus der Weihnachtsaktion personalisiert sind, kannst du sie nur selbst verwenden. Ein Verkauf oder eine sonstige Übertragung auf einen Dritten ist somit ausgeschlossen.
Sofern das gebuchte Ticket weniger als 50 Euro kostet, erhältst du bei Einlösung des Weihnachtsgutscheins für BahnCard-Inhaber als Wechselgeld einen neuen Reisegutschein über den entsprechenden Restwert. Diesen kannst du dann erneut bei der nächsten Ticketbuchung verwenden. Er ist dann wiederum bis maximal 11. Dezember 2018 gültig.
Geschenkgutscheine der Bahn zu Weihnachten
Wenn du anderen eine Freude machen möchtest, kannst du natürlich auch selbst einen Gutschein der Bahn zu Weihnachten verschenken. Du erhältst diese entweder im Reisezentrum oder auch direkt auf der Website der Deutschen Bahn*. Der Wert der Geschenkgutscheine lässt sich dabei frei wählen.
Zudem kannst du auch ein passendes Motiv auswählen und die Gutscheine bequem per E-Mail verschicken oder ausdrucken. Alle Reisegutscheine sind ab ihrer Ausgabe stets fünf Jahre lang gültig. Weitere Geschenkideen zu Weihnachten für Bahnfans findest du außerdem in diesem Beitrag.
Hast du als BahnCard-Inhaber einen Gutschein der Bahn zu Weihnachten bekommen? Ich freue mich auf deinen Kommentar.
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Kann man online einsehen/aendern ob eine Werbesperre eingerichtet ist?
Es geht ja wohl nicht um den Newsletter an sich?
Hallo Sabrina, ich fürchte das geht nicht. Evtl. wird eine vorhandene Werbesperre aber automatisch überschrieben, wenn man den Newsletter mit der E-Mail-Adresse abonniert, die auch sonst im Bahn-Account hinterlegt ist. Das bin ich mir aber leider nicht sicher.
hallo ich bin ein hollanderin mit ein bahncard darf nich mit machen an ein gewin nur fur deutse das is toch discremineren
BC100-Kunden werden was Gutscheine und Aktionen angeht doch sowieso stiefmütterlich behandelt. Während meiner ganzen BC100-Zeite habe ich genau einen Gutschein (für ein vergünstigtes Aktionsgericht im Bistro) erhalten. Kein Vergleich zu den unzähligen Gutscheinen, die ich mit BC25 früher bekommen habe.
Aber bei Kunden, die sich sowieso schon auf ein Jahr gebunden haben, braucht man ja keine Kundenbindung (mehr) treiben.